Gerade in gemischt-nationalen Ehen taucht immer wieder die Frage auf, ob ein ausländischer Schwiegervater oder eine Schwiegermutter dauerhaft nach Deutschland ziehen und hierfür ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis erhalten kann (Elternnachzug). Oftmals besteht der Wunsch des in Deutschland lebenden Ehepaares, den Elternteil in Deutschland in die familiäre Gemeinschaft, teilweise auch mit vorhandenen Enkelkindern, aufzunehmen und altersbedingte Einschränkungen und gesundheitliche Probleme im Familienverband in Deutschland zu lösen. Ein solcher Wunsch scheiterte in der Vergangenheit oftmals bereits daran, dass die erforderliche Krankenversicherung für ältere Menschen gar nicht oder nur zu unbezahlbar hohen Tarifen erhältlich war.
Durch die zwischenzeitlich in Deutschland eingeführte Krankenversicherungspflicht besteht nunmehr jedoch die Möglichkeit, diese Schwierigkeit zu überwinden. So ist eine Krankenversicherung für knapp unter 600 EUR pro Monat in Deutschland auch für Personen mit gesundheitlichen Schwierigkeiten und einem hohen Alter erhältlich. Außerdem muss für einen Familiennachzug von Schwiegereltern eine “außergewöhnliche Härte” nachgewiesen werden.
Die Anwaltskanzlei Weh berät in diesem Zusammenhang über die rechtlichen Möglichkeiten eines Familiennachzugs und vertritt im Visumsverfahren und -sofern erforderlich- auch in gerichtlichen Verfahren an allen deutschen Verwaltungsgerichten einschließlich des für Visumsverfahren zuständigen VG Berlin.