Terminfreie Abendsprechstunde im Ausländerrecht zum Pauschalpreis – Donnerstags von 18:30 bis 20:00

Die Rechtsanwaltskanzlei Weh bietet ab Donnerstag, den 10.11.2011, jede Woche eine ausländerrechtliche Sprechstunde für Berufstätige an. Eine Terminvereinbarung ist hierfür nicht notwendig – jeder Ratsuchende der Donnerstags zwischen 18:30 und 20:00 Uhr eintrifft, erhält eine Beratung. Egal ob Nachzug eines Ehepartners, Aufenthaltserlaubnis für gleichgeschlechtliche Lebenspartner, Besuchervisa, Niederlassungserlaubnis, unbeschränkte Arbeitserlaubnis oder Einbürgerung oder andere Fragen im Bereich des Aufenthaltsrechts.

Die Beratungsdauer ist dabei auf eine Zeit von 20 Minuten begrenzt und kostet pauschal 59,50 EUR. Bei komplexeren Fragestellungen kann die Beratung an einem anderen Tag persönlich, telefonisch oder per E-Mail zu normalen Gebühren fortgesetzt werden, wobei selbstverständlich eine Anrechnung auf die weiteren Anwaltskosten erfolgt.

“Viele Fragestellungen im Ausländerrecht lassen sich bereits in kurzer Zeit beurteilen und die weiteren Schritte festlegen – besonders dann, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist und daher keine komplizierten Berechnungen vorgenommen werden müssen”, erläutert Rechtsanwältin Stephanie Weh dieses Angebot, das sich besonders an berufstätige Ausländer bzw. deren Partner wendet, denn: “für Berufstätige ist es oftmals schwierig, einen Anwaltstermin nach Feierabend zu bekommen.”

Durch die langjährige und umfassende Erfahrung von Rechtsanwältin Stephanie Weh, die die Rechte ihrer Mandanten auch schon erfolgreich beim Bundesverfassungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht vertreten hat, können die Ratsuchenden jetzt schnell und unkompliziert zu einer kompetenten Einschätzung ihres Falles kommen.

In der Abendsprechstunde erfolgt keine Beratung in anderen Rechtsbereichen, insbes. nicht im Sozialrecht. Die Beratungsgebühr ist vor der Beratung zu zahlen (bar oder EC-Karte); Beratungshilfescheine können in der Abendsprechstunde nicht angenommen werden.