Rechtsanwältin Weh sind in den letzten Wochen vermehrt Fälle bekannt geworden, in denen Bürger aus Ländern der Europäischen Union, welche bisher in Deutschland gearbeitet haben und nun -z.B. wegen Kündigung des bisherigen Arbeitsplatzes- Sozialleistungen beantragt haben, Post von der Ausländerbehörde erhalten. Darin wird Ihnen der Einzug der Freizügigkeitsbescheinigung angedroht und zur Ausreise aufgefordert.
In den allermeisten Fällen war das Vorgehen der Ausländerbehörde jedoch rechtswidrig. Unionsbürger genießen weitreichende Aufenthaltsrechte im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit, welche jedenfalls durch eine vorübergehende Arbeitslosigkeit nicht beeinträchtigt werden. Es ist daher den Betroffenen dringend anzuraten, sich gegen die behördlichen Maßnahmen zur Wehr zu setzen und behördliche Verfügungen (Bescheide) auf keinen Fall ohne fristgerecht Rechtsmittel einzulegen, hinzunehmen.