Update 3: Abschiebung der Familie Sogamanian

Die zuständigen Behörden und Gerichte haben zwischenzeitlich Akteneinsicht gewährt und die Auswertung ist praktisch abgeschlossen. In der Folge wurden gerichtliche Verfahren anhängig gemacht und weitere Anträge bei den zuständigen Behörden gestellt, die dort nunmehr bearbeitet werden müssen.

Der Abschiebungsvorgang selbst ist leider nur recht spärlich dokumentiert worden und erlaubt eine abschließende Beurteilung möglicher Rechtsverstöße derzeit (noch) nicht. Diesbzgl. werden noch weitere Akten angefordert. Hinsichtlich der ärztlichen Absicherung der Abschiebung hatte das Regierungspräsidium Darmstadt einen bekannten hessischen Sportarzt engagiert; wir haben von diesem die Herausgabe der Patientenunterlagen angefordert, zu deren Anfertigung er während der Abschiebung verpflichtet gewesen ist und ihn im Übrigen um Erläuterung gebeten, welche Fachkenntnisse er als längjährig spezialisierter Orthopäde im Hinblick auf die Beurteilung der Reisefähigkeit bei internistischen bzw. Infektionskrankheiten besitzt. Eine Antwort steht noch aus. Nach Abschluss dieser Prüfungen werden ggf. weitere Verfahren eingeleitet werden.

Die Petition des in Deutschland verbliebenen Familienvaters liegt dem Petitionsausschuss vor und wird dort beraten. Die Online-Petition der sehr aktiven Unterstützergruppe (s. http://www.openpetition.de/petition/online/wir-holen-migran-und-mamikon-und-deren-mutter-zurueck) wurde von den Petenten dem Landrat übergeben.

“Das ungebremste Engagement von Freunden und Unterstützern mit mehr als 6.000 Zeichnern der Online-Petition und weiteren Solidaritätsveranstaltungen in den nächsten Tagen zeigt in geradezu einmaliger Weise, wie gut Migran und Mamikon in Deutschland integriert sind.”, erläutert Rechtsanwältin Stephanie Weh die Besonderheit des Falles. So findet z.B. am Sonntag, den 29. Januar, um 19.30 Uhr im Alten Kino in der Obergasse in Altenstadt eine Lesung mit Andrea Weber und Johannes Scherer von FFH statt, mit der auf das Schicksal der Familie aufmerksam gemacht werden soll und bereits am Samstag, den 28. Januar eine große Sport-Benefizgala. Weh weiter: “Für Menschen, die bereits als Kind nach Deutschland gekommen sind, spielt die gelungene Integration in kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht juristisch eine große Rolle, weil sich daraus ein eigenständiges Recht zum Aufenthalt in Deutschland ableiten lässt.” Das Recht auf Achtung des Privatlebens aus Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und ein daraus resultierendes Aufenthaltsrecht in Deutschland endet auch nicht durch die im Dezember erfolgte Abschiebung: “Es wäre mit dem Sinn und Zweck der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar, wenn staatliche Institutionen widerrechtlich Fakten schaffen und die verbindlich festgelegten Menschenrechte damit aushöhlen könnten.”

Update 2: Abschiebung der Familie Sogamanian; Zeugen gesucht

Stand: 23:30

Vom Regierungspräsidium Darmstadt wurde in den dortigen Räumlichkeiten zwischenzeitlich Akteneinsicht gewährt. Die detaillierte Auswertung der Dokumente wird noch Zeit in Anspruch nehmen.

Das weitere rechtliche Vorgehen wird nach der Auswertung der Unterlagen mit der Familie abgestimmt.

Im Übrigen suchen wir noch Zeugen, welche die Abschiebung am 14.12.2011 beobachtet und ggf. photographiert und/oder gefilmt haben und zwar

  • bei der Ausländerbehörde
  • bei der Familie in Altenstadt,
  • am Flughafen Frankfurt oder
  • auf den jeweiligen Transporten.

Den Betroffenen wurden nach unseren Informationen die Handies abgenommen; wir sind daher an Aufnahmen interessiert, die von (zufällig) anwesenden sonstigen Personen erstellt wurden, insbes., wenn darauf -ggf. auch nur ansatzweise- Fesselungen/Handschellen zu sehen sind.

Bereits einzelne, ggf. auch unscharfe Bilder, könnten entscheidend sein für die Beantwortung der Frage, ob das konkrete Vorgehen der Behörde und der Polizei -unabhängig von der aufenthaltsrechtlichen Lage- eine rechtswidrige Freiheitsentziehung war.

Hinweise bitte an die Kanzlei, am besten per E-Mail an berger@sweh.de

Petition zur Familie Sogamanian

In der Angelegenheit der Familie Sogamanian hat sich eine breite Unterstützergruppe formiert, die sich für die Rückkehr der abgeschobenen Menschen einsetzt.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass eine Petition unter http://www.openpetition.de/petition/online/wir-holen-migran-und-mamikon-und-deren-mutter-zurueck unterstützt werden kann.

Rückfragen zur Petition kann die Kanzlei leider nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an die Petentin.

Update: Abschiebung der Familie Sogamanian

Stand: 06.01.2012 – 13:00

  1. Das VG Gießen hat heute erklärt, dass die Behördenakten bereits seit dem September 2011 dem Gericht trotz eines noch laufenden Klageverfahren gar nicht mehr vorlagen, sondern zu diesem Zeitpunkt im Original zum RP Darmstadt gesendet wurden.
  2. Eine Akteneinsicht beim RP Darmstadt kann im Laufe der nächsten Woche stattfinden. Die genaue Auswertung der Unterlagen (voraussichtlich mehrere Aktenordner) wird dann ebenfalls noch gewisse Zeit in Anspruch nehmen

Stand: 05.01.2012 – 19:40

Auf Grund einer Reihe von Anfragen wird mitgeteilt:

  1. Eine Akteneinsicht beim RP Darmstadt kann wegen urlaubsbedingter Abwesenheit einer dortigen Sachbearbeiterin erst am 10.01.2012 stattfinden. Eine Erklärung dafür, warum das RP Darmstadt die Akte nicht auch früher zur Einsicht in Darmstadt zur Verfügung stellen kann, ggf. durch andere Mitarbeiter, liegt uns nicht vor.
  2. Das Verwaltungsgericht Gießen hat heute die gerichtliche Verfahrensakte übersendet, jedoch nicht die dort vorliegende Akte der Ausländerbehörde. Ein sachlicher Grund für diese Verfahrensweise ist hier nicht erkennbar, da sich der Akteneinsichtsantrag gem. § 100 Abs. 1 VwGO selbstverständlich auch auf die “dem Gericht vorgelegten Akten” bezog und bei einer Anforderung von Akteneinsicht stets und selbstverständlich alle vorliegenden Akten von den Verwaltungsgerichten an die Kanzlei übersendet werden; so auch in der Vergangenheit vom VG Gießen. Die lediglich übersendete Verfahrensakte des Gerichts bringt in der Sache praktisch keinen Zugewinn an Erkenntnis.
  3. Der nicht abgeschobene Familienvater ist im Besitz einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis, erteilt durch die Ausländerbehörde des Wetteraukreises, da bei ihm Abschiebungsverbote vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge festgestellt wurden (gem. § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG). Nähere Hintergründe sind uns derzeit nicht bekannt. Bei Abschiebungsverboten handelt es sich jedoch regelmäßig nicht um vorübergehende Zustände, insbes. nicht um eine Reise- oder Transportunfähigkeit, sondern um länger andaurende Umstände, die ein Leben im Herkunftsstaat unmöglich bzw. unzumutbar machen. Es ist davon auszugehen, dass die Aufenthaltserlaubnis des Familienvaters auch zukünftig und unabsehbar lange verlängert wird. Die Behauptung, der Vater sei selbst nur “geduldet” (§ 60a Abs. 2 AufenthG) ist daher unzutreffend.

    Auf welcher Basis und auf Grund welcher Erkenntnisse der Pressesprecher des Wetteraukreises gegenüber einer Zeitung geäußert hat, der Vater sei jetzt auch zur Ausreise aufgefordert worden und sein Aufenthalt werde in Kürze auch beendet werden, ist uns nicht bekannt. Der Landrat des Wetteraukreises hat den Äußerungen seines Pressesprechers insoweit mit einer Pressemitteilung vom heutigen Tage selbst widersprochen. Auf eine Verlinkung der entsprechenden Pressemitteilung wird -wegen der weiteren darin enthaltenen Äußerungen des Landrats- von Seiten der Kanzlei verzichtet.