Die zuständigen Behörden und Gerichte haben zwischenzeitlich Akteneinsicht gewährt und die Auswertung ist praktisch abgeschlossen. In der Folge wurden gerichtliche Verfahren anhängig gemacht und weitere Anträge bei den zuständigen Behörden gestellt, die dort nunmehr bearbeitet werden müssen.
Der Abschiebungsvorgang selbst ist leider nur recht spärlich dokumentiert worden und erlaubt eine abschließende Beurteilung möglicher Rechtsverstöße derzeit (noch) nicht. Diesbzgl. werden noch weitere Akten angefordert. Hinsichtlich der ärztlichen Absicherung der Abschiebung hatte das Regierungspräsidium Darmstadt einen bekannten hessischen Sportarzt engagiert; wir haben von diesem die Herausgabe der Patientenunterlagen angefordert, zu deren Anfertigung er während der Abschiebung verpflichtet gewesen ist und ihn im Übrigen um Erläuterung gebeten, welche Fachkenntnisse er als längjährig spezialisierter Orthopäde im Hinblick auf die Beurteilung der Reisefähigkeit bei internistischen bzw. Infektionskrankheiten besitzt. Eine Antwort steht noch aus. Nach Abschluss dieser Prüfungen werden ggf. weitere Verfahren eingeleitet werden.
Die Petition des in Deutschland verbliebenen Familienvaters liegt dem Petitionsausschuss vor und wird dort beraten. Die Online-Petition der sehr aktiven Unterstützergruppe (s. http://www.openpetition.de/petition/online/wir-holen-migran-und-mamikon-und-deren-mutter-zurueck) wurde von den Petenten dem Landrat übergeben.
“Das ungebremste Engagement von Freunden und Unterstützern mit mehr als 6.000 Zeichnern der Online-Petition und weiteren Solidaritätsveranstaltungen in den nächsten Tagen zeigt in geradezu einmaliger Weise, wie gut Migran und Mamikon in Deutschland integriert sind.”, erläutert Rechtsanwältin Stephanie Weh die Besonderheit des Falles. So findet z.B. am Sonntag, den 29. Januar, um 19.30 Uhr im Alten Kino in der Obergasse in Altenstadt eine Lesung mit Andrea Weber und Johannes Scherer von FFH statt, mit der auf das Schicksal der Familie aufmerksam gemacht werden soll und bereits am Samstag, den 28. Januar eine große Sport-Benefizgala. Weh weiter: “Für Menschen, die bereits als Kind nach Deutschland gekommen sind, spielt die gelungene Integration in kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht juristisch eine große Rolle, weil sich daraus ein eigenständiges Recht zum Aufenthalt in Deutschland ableiten lässt.” Das Recht auf Achtung des Privatlebens aus Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und ein daraus resultierendes Aufenthaltsrecht in Deutschland endet auch nicht durch die im Dezember erfolgte Abschiebung: “Es wäre mit dem Sinn und Zweck der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar, wenn staatliche Institutionen widerrechtlich Fakten schaffen und die verbindlich festgelegten Menschenrechte damit aushöhlen könnten.”