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	<title>Anwaltskanzlei Weh</title>
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	<description>Immigration Lawyer</description>
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		<title>Abschiebungskosten: Häufig falsch und längst verjährt – Rechtsschutzmöglichkeiten nutzen!</title>
		<link>http://www.sweh.de/blog/2012/abschiebungskosten-haufig-falsch-und-langst-verjahrt-rechtsschutzmoglichkeiten-nutzen/</link>
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		<pubDate>Wed, 09 May 2012 08:51:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>berger</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Auch die Befristung von Sperrwirkungen darf nicht von der Zahlung der Abschiebungskosten abhängig gemacht werden. Einem Ausländer der zur Ausreise verpflichtet ist, muss die (reale) Möglichkeit gegeben werden, seiner Ausreisepflicht freiwillig nachzukommen und Deutschland freiwillig zu verlassen. Viele Ausländerbehörden wollen &#8230; <a href="http://www.sweh.de/blog/2012/abschiebungskosten-haufig-falsch-und-langst-verjahrt-rechtsschutzmoglichkeiten-nutzen/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Auch die Befristung von Sperrwirkungen darf nicht von der Zahlung der Abschiebungskosten abhängig gemacht werden.</em></p>
<p>Einem Ausländer der zur Ausreise verpflichtet ist, muss die (reale) Möglichkeit gegeben werden, seiner Ausreisepflicht freiwillig nachzukommen und Deutschland freiwillig zu verlassen. Viele Ausländerbehörden wollen das aber nicht so recht glauben (oder gehen lieber &#8220;auf Nummer sicher&#8221;) und schieben die Betroffenen zwangsweise ab. Und das mit teilweise horrenden Kosten, die weit über den Preisen eines Flugtickets liegen: <strong>Abschiebungskosten in Höhe von 5.000 – 15.000 EUR pro Person sind da keine Seltenheit</strong>. Zu allem Überfluss führt die Abschiebung dann auch noch zu einer Sperrwirkung, so dass der Betroffene bis zu einer Aufhebung der Einreisesperre kein Visum mehr erhält und zwar auch dann nicht, wenn er zwischenzeitlich einen deutschen Staatsangehörigen geheiratet hat oder Elternteil eines deutschen Kindes geworden ist. </p>
<p>Will der Ausländer später wieder nach Deutschland einreisen, muss also die Befristung der Sperrwirkungen nach § 11 AufenthG beantragt werden. Und dann fangen die Behörden an, nachzurechnen und die Abschiebungskosten zurückzufordern. Meist noch mit dem Hinweis, dass eine Befristung der Sperrwirkungen nur erfolgen könne, wenn die Abschiebungskosten vollständig beglichen wurden. Diese Praxis ist rechtswidrig!</p>
<p>Rechtsanwältin Stephanie Weh aus Frankfurt erklärt: &#8220;<strong>Eine Befristung der Sperrwirkungen muss auf jeden Fall vorgenommen werden – egal ob die Abschiebungskosten bezahlt werden oder nicht.</strong> Eine solche Entscheidung darf nicht verweigert werden. Die Behörde darf aber bei der Länge der Frist berücksichtigen, ob Abschiebungskosten –auch ratenweise- bezahlt wurden. Die Frist darf aber in der Regel nicht länger als 5 Jahre ab dem Tag der Abschiebung bemessen sein. Nur wenn erhebliche Straftaten vorlagen, kann ein längerer Zeitraum festgesetzt werden. Betroffene sollten sich deshalb nicht von den Behörden verunsichern lassen.&#8221; </p>
<p>Aber auch die Abschiebungskosten selbst werden von den Behörden häufig falsch behandelt: &#8220;Die Ausländerbehörde hat nur wenige Jahre Zeit, um Abschiebungskosten überhaupt geltend zu machen. Liegt die Abschiebung also schon Jahre zurück, dann sind die Abschiebungskosten häufig schon verjährt und brauchen nicht mehr bezahlt werden!&#8221;, so Weh. &#8220;Es lohnt sich auch, eine genaue Aufstellung der einzelnen Kosten anzufordern, denn in den Gesamtbeträgen sind häufig Kosten versteckt, die gar nicht oder nicht mehr als Abschiebungskosten geltend gemacht werden dürfen.&#8221;</p>
<p><strong>Rechtsanwältin Weh rät Betroffenen daher dringend, Bescheide über die Festsetzung und Zahlung von Abschiebungskosten nicht einfach hinzunehmen und bestandskräftig werden zu lassen. Vielmehr sollten solche Bescheide sorgfältig geprüft und ggf. dagegen geklagt bzw. Widerspruch erhoben werden.</strong> Eine solche Klage bzw. Widerspruch muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides eingereicht werden. &#8220;Wenn ein solcher Leistungsbescheid erst mal bestandskräftig geworden ist, dann lässt sich dagegen kaum noch etwas unternehmen!&#8221;, so Weh. &#8220;Ich hatte schon Menschen in meiner Kanzlei sitzen, die eine Privatinsolvenz beantragen mussten, weil sie sich für die Bezahlung der Abschiebungskosten hoffnungslos verschuldet hatten.&#8221;</p>
<p>Die Anwaltskanzlei Weh unterstützt Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Rahmen von Befristungsentscheidungen und Abschiebungskosten. Betroffene können die Kostenbescheide betreffend Abschiebungskosten gerne <a href="http://www.sweh.de/kontakt/">unverbindlich per Fax oder E-Mail übersenden</a>; Sie erhalten dann kurzfristig ein Angebot für die weitere Vertretung. Nur wenn Sie dieses Angebot dann annehmen, würden anwaltliche Kosten anfallen. </p>
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		</item>
		<item>
		<title>Keine Rückführung nach Dublin II-Verordnung nach Italien: VG Arnsberg, Beschl. v. 10.04.2012 &#8211; 12 L 166/12.A</title>
		<link>http://www.sweh.de/blog/2012/keine-ruckfuhrung-nach-dublin-ii-verordnung-nach-italien-vg-arnsberg-beschl-v-10-04-2012-12-l-16612-a/</link>
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		<pubDate>Wed, 11 Apr 2012 09:00:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>berger</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach der Dublin II-Verordnung (VO 343/2003) hat ein Asylsuchender seinen Antrag regelmäßig in dem Land der Europäischen Union zu stellen, in dem er zuerst eingereist ist oder welches ihm ein Visum erteilt hat. Insbesondere bei Antragstellern, die über Griechenland eingereist &#8230; <a href="http://www.sweh.de/blog/2012/keine-ruckfuhrung-nach-dublin-ii-verordnung-nach-italien-vg-arnsberg-beschl-v-10-04-2012-12-l-16612-a/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach der Dublin II-Verordnung (VO 343/2003) hat ein Asylsuchender seinen Antrag regelmäßig in dem Land der Europäischen Union zu stellen, in dem er zuerst eingereist ist oder welches ihm ein Visum erteilt hat. Insbesondere bei Antragstellern, die über Griechenland eingereist sind, wurde jedoch schon in der Vergangenheit mehrfach gerichtlich feststellt, dass es dort keinen ausreichenden Zugang zu einem Asylverfahren gibt, welches internationalen Anforderungen genügen würde, so dass die Betroffenen ihren Asylantrag in Deutschland stellen konnten. </p>
<p>Mit der ausführlichen Entscheidung des VG Arnsberg, Beschl. v. 10.04.2012 &#8211; 12 L 166/12.A, wurde nun auch die Rückführung eines Asylbewerbers nach Italien gestoppt: Auch dort gäbe es nach dem derzeitigen Erkenntnisstand keinen einfachen Zugang zu einem fairen Asylverfahren und rückgeführte Personen würden dort ggf. obdachlos und sich selbst überlassen. </p>
<p>Es obliegt insofern der Bundesregierung, dafür zu sorgen, dass andere Unionsländer sich ihren humanitären Verpflichtungen, welche über die Dublin II-Verordnung gesteuert werden sollten, nicht durch schlichte Untätigkeit entziehen. Bis dahin besteht jedoch für Asylsuchende, welche zunächst in Italien angekommen und/oder dort einen Asylantrag gestellt haben, eine Erfolg versprechende Möglichkeit, nach einer Einreise nach Deutschland auch ein Asylverfahren in Deutschland zu betreiben. </p>
<p>Zur Entscheidung im Volltext: <a href="http://www.sweh.de/wp-content/uploads/2012/04/VG_Arnsberg_Beschl_v_10.04.2012_-_12_L_166-12.A.pdf">VG Arnsberg, Beschl. v. 10.04.2012 &#8211; 12 L 166/12.A</a></p>
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		<title>Scheineheverdacht – was nun?</title>
		<link>http://www.sweh.de/blog/2012/scheineheverdacht-was-nun/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Mar 2012 12:07:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>berger</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Ehe und Familie]]></category>
		<category><![CDATA[Ehegattennachzug]]></category>
		<category><![CDATA[Scheinehe]]></category>

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		<description><![CDATA[Unter das Schlagwort &#8220;Scheinehe&#8221; fallen eine ganze Reihe von Rechtsproblemen, die zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten auftreten können, ganz unterschiedliche Konsequenzen haben und auch ganz unterschiedlich behandelt werden müssen. Daher mal der Reihe nach.. Die Scheinehe – was ist das überhaupt? &#8230; <a href="http://www.sweh.de/blog/2012/scheineheverdacht-was-nun/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unter das Schlagwort &#8220;Scheinehe&#8221; fallen eine ganze Reihe von Rechtsproblemen, die zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten auftreten können, ganz unterschiedliche Konsequenzen haben und auch ganz unterschiedlich behandelt werden müssen. Daher mal der Reihe nach..</p>
<p><strong>Die Scheinehe – was ist das überhaupt?</strong></p>
<p>Als Scheinehe wird eine formal-rechtlich wirksame Ehe angesehen, bei der aber wenigstens ein Ehepartner keine familiäre (eheliche) Lebensgemeinschaft bilden will bzw. eine familiäre Lebensgemeinschaft tatsächlich nicht geführt wird, gegenüber Behörden zur Erlangung rechtlicher Vorteile jedoch eine angestrebte oder tatsächlich existente eheliche Lebensgemeinschaft behauptet wird. Aus einer nur formal (auf dem Papier) bestehenden Ehe folgen nämlich keinerlei Aufenthaltsrechte, § 27 Abs. 1 AufenthG. </p>
<p><strong>Der Scheineheverdacht im Visumsverfahren</strong></p>
<p>Beantragt ein Ausländer ein Visum zum Ehegattennachzug oder ein Heiratsvisum, dann prüfen die deutschen Botschaften und die örtliche Ausländerbehörde, ob Hinweise auf eine Scheinehe vorliegen. Dabei orientieren sich die Behörden häufig an starren und wenig fortschrittlichen Kriterien (z.B. Altersunterschiede, frühere Ehen, vorhandene Kinder, Art des Kennenlernens, Häufigkeit der Besuche, Unterschiede im Bildungsniveau, gemeinsame Sprachen etc.) In vielen Fällen werden dann die Ehepartner zu einer gleichzeitigen Befragung eingeladen, bei der dann umfangreiche Fragenkataloge „abgearbeitet“ und die Antworten der Ehepartner miteinander abgeglichen werden. </p>
<p>In eine solche Befragung sollte man keinesfalls unvorbereitet hineingehen – in vielen Fällen können selbst langjährig verheiratete deutsche Paare die Fragen nicht widerspruchsfrei beantworten! Z.B. führen Fragen nach Lieblingsessen, Namen von Nachbarn, &#8220;besten&#8221; Freunden, Art und Ort eines &#8220;Heiratsantrages&#8221; immer wieder zu Unstimmigkeiten. Kommt dann womöglich noch hinzu, dass eine (relativ gut verdienende) deutsche Frau die Eheringe bezahlt hat, während der Ehemann es aus Gründen von Stolz und Tradition behauptet, er selbst habe das erledigt, sind die weiteren Probleme vorprogrammiert. Gleiches gilt, wenn die Fragen der Behörden sich nicht an den Verhältnissen im Herkunftsland orientieren – so vertrat Rechtsanwältin Weh kürzlich einen indischen Ehemann aus ärmlichen Verhältnissen und musste dann der Ausländerbehörde erklären, warum die deutsche Ehefrau nicht die genauen Namen und Wohnorte der immerhin elf erwachsenen und verheirateten Geschwister des Ehemannes kannte&#8230; </p>
<p>Die Mandanten von Rechtsanwältin Stephanie Weh werden bereits im Vorfeld auf Scheinehebefragungen hingewiesen. Es stehen Muster-Fragebögen zur Verfügung und die Rechtsanwältin gibt auf Grund ihrer langjährigen Erfahrung auch individuelle Hinweise, auf welche Fragen sich die Betroffenen einstellen müssen. Erfolgt dennoch eine Ablehnung des Visumsantrages, ist eine Klage hiergegen am Verwaltungsgericht Berlin möglich. Die Chancen, im gerichtlichen Verfahren noch ein Visum zu erhalten, sind –sofern tatsächlich keine Scheinehe vorliegt- ausgesprochen gut. </p>
<p><a href="http://www.sweh.de/blog/tag/visumsverfahren/">Meldungen zum Themengebiet Visumsverfahren&#8230;</a></p>
<p><strong>Scheineheverdacht nach dem Zuzug nach Deutschland</strong></p>
<p>Lebt der Ausländer bereits in Deutschland, dann besteht in der Regel eine gemeinsame Wohnung, in der die eheliche Lebensgemeinschaft geführt wird. Bei Zweifeln wird die Ausländerbehörde in der Regel einen (oder mehrere!) &#8220;Kontrollbesuche&#8221; durchführen, welche meistens in den frühen Morgenstunden stattfinden. Werden beide Ehepartner angetroffen, gibt es adäquate Schlafgelegenheiten, ausreichend Kleidung und Schuhe für beide Partner und natürlich eine entsprechende Ausstattung im Badezimmer, dann lässt sich der Verdacht meist schnell und endgültig ausräumen. </p>
<p>Rechtsanwältin Weh weist aber darauf hin, dass die Behörden selbstverständlich ohne einen Durchsuchungsbeschluss keinen Anspruch darauf haben, in die Wohnung gelassen zu werden. Je nach konkreter Lage kann es daher ratsam sein, die Beamten (freiwillig!) hereinzulassen oder aber der Wohnung zu verweisen. </p>
<p>Die Erkenntnisse aus einem solchen &#8220;Kontrollbesuch&#8221; werden von den Ausländerbehörden dann vielfältig verwertet. So kann eine bereits erteilte Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis zurückgenommen werden, eine Ausweisung des Ausländers erfolgen und/oder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Ausländer und seinen Ehepartner eingeleitet werden. </p>
<p>Rechtsanwältin Stephanie Weh weiß aus ihrer Erfahrung meist recht gut, welche ihrer Mandanten mit einem solchen &#8220;Kontrollbesuch&#8221; zu rechnen haben – und welche nicht. Sie spricht in solchen Fällen bereits im Vorfeld einen solchen Besuch an und bespricht mit ihren Mandanten im Einzelfall, wie diese dann am besten reagieren sollten. </p>
<p><a href="http://www.sweh.de/blog/tag/scheinehe">Meldungen zum Themengebiet Scheinehe&#8230;</a></p>
<p><strong>Scheinehe und Strafrecht</strong></p>
<p>Falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung stehen gem. § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG unter Strafe und können mit Haft bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Es handelt sich also bei dem Vortäuschen einer ehelichen Lebensgemeinschaft keinesfalls um ein &#8220;Kavaliersdelikt&#8221;! </p>
<p>Wird also bei den Betroffenen eine Durchsuchung (mit Durchsuchungsbeschluss) durchgeführt, trifft ein Anhörungsbogen von der Polizei ein oder ergeht gar ein Strafbefehl, sollte umgehend eine anwaltliche Beratung erfolgen, zumal die Erkenntnisse, welche im Strafverfahren gewonnen werden, auch der Ausländerbehörde zugeleitet werden und die Grundlage für weitere ausländerrechtliche Maßnahmen bilden können. Selbst bei einer Verurteilung zu einer &#8220;kleinen&#8221; Geldstrafe wird die Ausländerbehörde dann eine Täuschung als &#8220;erwiesen&#8221; ansehen und bereits erteilte Aufenthaltstitel wieder zurücknehmen. </p>
<p>Rechtsanwältin Weh ist regelmäßig und mit Erfolg im Ausländerstrafrecht tätig. Sie behält dabei auch stets die Konsequenzen des strafrechtlichen Verfahrens im Hinblick auf das weitere Aufenthaltsrecht und eine mögliche Einbürgerung im Blick. </p>
<p><a href="http://www.sweh.de/blog/tag/strafrecht/">Meldungen zum Themengebiet Strafrecht&#8230;</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Akteneinsicht beim Verwaltungsgericht: Einsichtsrecht auch bei Schutzschriften, die nicht zu einem Verfahren geführt haben?</title>
		<link>http://www.sweh.de/blog/2012/akteneinsicht-beim-verwaltungsgericht-einsichtsrecht-auch-bei-schutzschriften-die-nicht-zu-einem-verfahren-gefuhrt-haben/</link>
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		<pubDate>Thu, 08 Mar 2012 10:00:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>berger</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Akteneinsicht]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Schutzschrift]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat mit Schreiben vom 07.03.2012 mitgeteilt, dass nach dortiger Ansicht ein Recht auf Einsicht in Gerichtsakten auch dann besteht, wenn es sich &#8220;nur&#8221; um Schutzschriften handelt, welche nicht zu einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren geführt haben. Vorliegend wollte die &#8230; <a href="http://www.sweh.de/blog/2012/akteneinsicht-beim-verwaltungsgericht-einsichtsrecht-auch-bei-schutzschriften-die-nicht-zu-einem-verfahren-gefuhrt-haben/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat mit Schreiben vom 07.03.2012 mitgeteilt, dass nach dortiger Ansicht ein Recht auf Einsicht in Gerichtsakten auch dann besteht, wenn es sich &#8220;nur&#8221; um Schutzschriften handelt, welche nicht zu einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren geführt haben. </p>
<p>Vorliegend wollte die Ausländerbehörde eine Abschiebung durchführen und hatte vorsorglich eine solche Schutzschrift beim Gericht hinterlegt. Die Schutzschrift wurde beim Gericht im Allgemeinen Register (AR-Zeichen) hinterlegt. Der zum Zeitpunkt der Abschiebung mandatierte Anwalt legte jedoch keine Rechtsmittel zur Verhinderung der Abschiebung ein und so entwickelte sich auch kein gerichtliches Verfahren, in welchem die Schutzschrift ein Bestandteil werden konnte. </p>
<p>Das Verwaltungsgericht Gießen stand nun auf dem Standpunkt, dass kein Recht auf Akteneinsicht bestehen würde, da § 100 VwGO lediglich ein Akteneinsichtsrecht innerhalb von gerichtlichen Verfahren sichere. Der Datenschutzbeauftragte wies  jedoch darauf hin, dass auch nach § 18 des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) ein Einsichtsrecht bestehe. </p>
<p>Zum Schreiben des Datenschutzbeauftragten im Volltext: <a href="http://www.sweh.de/wp-content/uploads/2012/03/Hessischer_Datenschutzbeauftragter_-_Akteneinsicht_bei_Schutzschriften.pdf">Hessischer Datenschutzbeauftragter vom 07.03.2012</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Erfolgreiche Revisionsverfahren im Ausländerstrafrecht &#8211; ein Dorn im Auge von Amts- und Landgerichten?</title>
		<link>http://www.sweh.de/blog/2012/erfolgreiche-revisionsverfahren-im-auslanderstrafrecht-ein-dorn-im-auge-der-justiz/</link>
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		<pubDate>Mon, 05 Mar 2012 12:53:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>berger</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[illegaler Aufenthalt]]></category>
		<category><![CDATA[Passlosigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Revision]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[unerlaubte Einreise]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Jahre 2011 konnte die Anwaltskanzlei Weh in einer Reihe von Strafsachen mit aufenthaltsrechtlichem Bezug erfolgreiche Revisionsentscheidungen am OLG Frankfurt erringen: OLG Frankfurt vom 12.08.2011 &#8211; 1 Ss 233/10 (Revision): Das vorangeganene Urteil des Landgerichts Frankfurt wird aufgehoben: Eine Verurteilung &#8230; <a href="http://www.sweh.de/blog/2012/erfolgreiche-revisionsverfahren-im-auslanderstrafrecht-ein-dorn-im-auge-der-justiz/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Jahre 2011 konnte die Anwaltskanzlei Weh in einer Reihe von Strafsachen mit aufenthaltsrechtlichem Bezug erfolgreiche Revisionsentscheidungen am OLG Frankfurt erringen: </p>
<p><strong>OLG Frankfurt vom 12.08.2011 &#8211; 1 Ss 233/10 (Revision):</strong> Das vorangeganene Urteil des Landgerichts Frankfurt wird aufgehoben: Eine Verurteilung wegen Passlosigkeit hätte nicht erfolgen dürfen, weil das Landgericht überhaupt keine Feststellungen dazu getroffen hat, ob der Angeklagte sich um einen Pass bemüht hat. Nur dann hätte auch eine Verurteilung erfolgen dürfen. <a href="http://www.sweh.de/wp-content/uploads/2012/03/OLG-Frankfurt_vom_12.08.2011_-_1_Ss_233-10.pdf">Zur Entscheidung im Volltext&#8230;</a></p>
<p><strong>OLG Frankfurt vom 06.09.2011 &#8211; 1 Ss 241/11 (Revision):</strong> Das vorangegangene Urteil des Amtsgerichts Frankfurt wird aufgehoben: Eine strafrechtliche Verurteilung wegen passlosen Aufenthalts setzt ein vorsätzliches Verhalten voraus. Das Amtsgericht hat aber die Frage des Vorsatzes im Urteil gar nicht nachvollziehbar behandelt, sondern einfach verurteilt. Allenfalls hätte unter diesen Umständen eine Ordnungswidrigkeit vorgelegen. <a href="http://www.sweh.de/wp-content/uploads/2012/03/OLG_Frankfurt_v_06.09.2011_-_1_Ss_241-11.pdf">Zur Entscheidung im Volltext&#8230;</a></p>
<p><strong>OLG Frankfurt vom 09.09.2011 &#8211; 1 Ss 278/11 (Revision):</strong> Das vorangeganene Urteil des Amtsgerichts Frankfurt wird aufgehoben: Eine Verurteilung wegen unerlaubter Einreise setzt voraus, dass der Tatzeitpunkt ermittelt werden konnte und der Angeklagte sich zu diesem Zeitpunkt nicht (mehr) im Besitz eines gültigen Visums befand. Vorliegend hatte das Amtsgericht sich aber gar nicht um den Einreisezeitpunkt gekümmert und zu Lasten des Angeklagten unterstellt, er sei erst nach Ablauf seines Visums nach Deutschland eingereist. Auch eine Verurteilung wegen unerlaubten Aufenthalts konnte nicht erfolgen, denn auch hierzu wäre es notwendig gewesen, den Zeitpunkt der Einreise zu bestimmen, was das Amtsgericht kommentarlos unterließ. <a href="http://www.sweh.de/wp-content/uploads/2012/03/OLG_Frankfurt_v_09.09.2011_-_1_Ss_278-11.pdf">Zur Entscheidung im Volltext&#8230;</a><br />
<strong>Abschließender Verfahrensausgang:</strong> Einstellung auf Kosten der Staatskasse (inkl. Anwaltskosten). </p>
<p><strong>OLG Frankfurt vom 27.09.2011 &#8211; 1 Ss 171/11 (Revision):</strong> Das vorangegangene Urteil des Landgerichts Frankfurt wird aufgehoben: Eine Verurteilung wegen Passlosigkeit setzt voraus, dass der Ausländer im vorgeworfenen Tatzeitraum seinen gebotenen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Das Landgericht stützte seine Verurteilung aber lediglich darauf, dass der Angeklagte vor Jahren ohne Pass in die BRD eingereist ist und er daher auch heute noch -und wiederholt!- wegen Passlosigkeit verurteilt werden könne und müsse. Ob der Angeklagte heute überhaupt einen Pass beschaffen könne, sei unerheblich. Solchen unglaublichen Argumentationen schob das OLG Frankfurt glücklicherweise einen Riegel vor. <a href="http://www.sweh.de/wp-content/uploads/2012/03/OLG_Frankfurt_v_27.09.2011_-_1_Ss_171-11.pdf">Zur Entscheidung im Volltext&#8230; </a></p>
<p>Da alle diese Fälle in der ersten Instanz am Amtsgericht Frankfurt verhandelt wurden, stellt sich die Frage, wie das Amtsgericht auf diese Serie von Revisionen reagiert. Würde vielleicht der Präsident des Amtsgerichts seine Richter auf die OLG-Rechtsprechungen hinweisen und auf Beachtung drängen? Nein. Stattdessen erstattet er Strafanzeige gegen Rechtsanwältin Stephanie Weh! Weil die ihre Mandanten hartnäckig und konsequent verteidigt anstatt die mangelhaften Verurteilungen ihrer Mandanten einfach hinzunehmen. Und weil sie bei der Verteidigung auch deutliche Worte findet, um die Richter zu einer Beachtung der obergerichtlichen Rechtsprechung zu bewegen und dies nun angeblich den Straftatbestand der üblen Nachrede, wahlweise auch der Beleidigung -so ganz festlegen wollten sich Staatsanwaltschaft und Gericht da nicht- erfüllen würde. Und so kam es, wie es kommen musste: es findet sich ein Staatsanwalt, welcher Anklage gegen die Rechtsanwältin erhebt und ein Richter, der die Anklage zulässt. In der mündlichen Verhandlung dann die Wende: die Staatsanwaltschaft erkennt plötzlich die Aussichtslosigkeit des von ihr selbst eingeleiteten Verfahrens und beantragt einen Freispruch, zu welchem es dann auch schließlich kommt: AG Frankfurt vom 13.12.2011 &#8211; 994 Ds 3470 Js 225741/11 &#8211; 1017</p>
<p><strong>Nachtrag:</strong> Auf Bitte des OLG Frankfurt wurden die Namen der entscheidenden Richter des OLG geschwärzt. Dies ist zwar bei gerichtlichen Entscheidungen nicht gerade üblich -so veröffentlicht z.B. auch der BGH in Strafsachen seine Entscheidungen auf der eigenen Webseite mit Nennung der Richternamen-, jedoch besteht aus Sicht der Rechtsanwältin auch kein Grund, der Bitte nicht nachzukommen. </p>
<p>Auf Grund einiger Anfragen: Gemäß einer alten Juristenweisheit, nach dem sich ein Anwalt niemals selbst verteidigen sollte, hatte Frau Rechtsanwältin Weh im Strafverfahren gegen sich mit <a href="http://www.advocat-frankfurt.de/content/ras/vw.htm" target="_blank">Frau Rechtsanwältin Waltraud Verleih</a> eine kompetente und engagierte Verteidigerin an ihrer Seite.</p>
<p>Der Vorgang wird weiterhin in der <a href="http://auslaender-asyl.dav.de/ANA-ZAR02-12.pdf" target="_blank">ANA-ZAR, Heft 2/2012,</a> im Bereich der &#8220;Entgleisung&#8221; behandelt werden. Das freisprechende Urteil wird im Download-Bereich der <a href="http://auslaender-asyl.dav.de/" target="_blank">Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht des Deutschen Anwaltsvereins</a> für Mitglieder veröffentlicht und ist im Mitgliederbereich der <a href="http://anwaltsdatenbank.net/adb/servlet/upload/root/Strafrecht/Keine%20strafbare%20ueble%20Nachrede%20durch%20Darlegung%20einer%20Rechtsbeugung%20in%20Befangenheitsantrag%20-%20AG%20Frankfurt%20Main%202011.pdf" target="_blank">anwaltsdatenbank.net</a> erhältlich.</p>
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		<item>
		<title>Wohnsitzauflage bei Abschiebungsverboten und Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG: VG Arnsberg, Beschl. v. 21.02.2012 &#8211; 3 K 2505/11</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Mar 2012 10:10:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>berger</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Abschiebungsverbote]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnsitzauflage]]></category>

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		<description><![CDATA[Viele Menschen freuen sich beim erfolgreichen Abschluss eines Asylverfahrens darüber, dass sie nun eine Aufenthaltserlaubnis bekommen und ihr rechtlicher Status in Deutschland damit geklärt ist. Leider gibt es jedoch erhebliche Unterschiede: unproblematisch sind Fälle, in denen das Bundesamt für Migration &#8230; <a href="http://www.sweh.de/blog/2012/wohnsitzauflage-bei-abschiebungsverboten-und-aufenthaltserlaubnis-nach-%c2%a7-25-abs-3-aufenthg-vg-arnsberg-beschl-v-21-02-2012-3-k-250511/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Viele Menschen freuen sich beim erfolgreichen Abschluss eines Asylverfahrens darüber, dass sie nun eine Aufenthaltserlaubnis bekommen und ihr rechtlicher Status in Deutschland damit geklärt ist. Leider gibt es jedoch erhebliche Unterschiede: unproblematisch sind Fälle, in denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Asylanerkennung oder eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ausgesprochen hat und in denen dann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder 2 AufenthG erteilt wird. </p>
<p>Problematischer sind jedoch die Fälle, in denen lediglich Abschiebungsverbote im Sinne von § 60 Abs. 2-5 und 7 AufenthG anerkannt wurden. Diese Personen erhalten in der Folge &#8220;nur&#8221; eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG, die in vielerlei Hinsicht, z.B. im Hinblick auf eine Niederlassungserlaubnis, Einbürgerung und einen Familiennachzug, mit deutlich weniger Rechten verbunden ist. </p>
<p>Als ob das nicht schon genug wäre, verfügen viele Ausländerbehörden dann auch noch weitere Beschränkungen, insbes. eine Wohnsitzauflage. Auf diese Weise wird es den Betroffenen untersagt, außerhalb des Zuständigkeitsbereichs ihrer aktuellen Ausländerbehörde einen Wohnsitz zu nehmen um z.B. zu Verwandten zu ziehen oder eine (Teilzeit-)Arbeit anzunehmen. </p>
<p>Das VG Arnsberg hatte nunmehr im Rahmen einer Prozesskostenhilfeentscheidung zu prüfen, ob die Klage gegen eine solche Wohnsitzauflage Aussicht auf Erfolg hat. Rechtsanwältin Stephanie Weh hatte bereits darauf hingewiesen, dass eine Wohnsitzauflage nur nach Ermessen verfügt werden dürfe und die schematische Verfügung solcher Auflagen einen unheilbaren Ermessensausfall darstellt. Das VG Arnsberg geht nun noch einen Schritt weiter und hält es für möglich, dass die Wohnsitzauflage gegen höherrangiges Recht, nämlich die Qualifikationsrichtlinie (Richtlinie 2004/83/EG) verstoßen könnte. Im Ergebnis hält das Gericht die Erfolgsaussichten der Klage damit für gegeben. Mit der beklagten Behörde wurde zwischenzeitlich eine Einigung erzielt, so dass das Gericht nicht mehr abschließend entscheiden muss. </p>
<p>Rechtsanwältin Stephanie Weh weist daher darauf hin, dass Wohnsitzauflagen bei Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1, 2 und 3 AufenthG in der Regel rechtswidrig sind und gute Chancen bestehen, eine Aufhebung zu erreichen. </p>
<p>Zur Entscheidung im Volltext: <a href="http://www.sweh.de/wp-content/uploads/2012/03/VG_ArnsbergBeschl._v._21.02.2012_-_3_K_2505-11.pdf">VG Arnsberg, Beschl. v. 21.02.2012 &#8211; 3 K 2505/11</a></p>
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		<title>Update 3: Abschiebung der Familie Sogamanian</title>
		<link>http://www.sweh.de/blog/2012/update-3-abschiebung-der-familie-sogamanian/</link>
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		<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 11:27:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>berger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sogamanian]]></category>
		<category><![CDATA[Wetteraukreis]]></category>

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		<description><![CDATA[Die zuständigen Behörden und Gerichte haben zwischenzeitlich Akteneinsicht gewährt und die Auswertung ist praktisch abgeschlossen. In der Folge wurden gerichtliche Verfahren anhängig gemacht und weitere Anträge bei den zuständigen Behörden gestellt, die dort nunmehr bearbeitet werden müssen. Der Abschiebungsvorgang selbst &#8230; <a href="http://www.sweh.de/blog/2012/update-3-abschiebung-der-familie-sogamanian/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die zuständigen Behörden und Gerichte haben zwischenzeitlich Akteneinsicht gewährt und die Auswertung ist praktisch abgeschlossen. In der Folge wurden gerichtliche Verfahren anhängig gemacht und weitere Anträge bei den zuständigen Behörden gestellt, die dort nunmehr bearbeitet werden müssen. </p>
<p>Der Abschiebungsvorgang selbst ist leider nur recht spärlich dokumentiert worden und erlaubt eine abschließende Beurteilung möglicher Rechtsverstöße derzeit (noch) nicht. Diesbzgl. werden noch weitere Akten angefordert. Hinsichtlich der ärztlichen Absicherung der Abschiebung hatte das Regierungspräsidium Darmstadt einen bekannten hessischen Sportarzt engagiert; wir haben von diesem die Herausgabe der Patientenunterlagen angefordert, zu deren Anfertigung er während der Abschiebung verpflichtet gewesen ist und ihn im Übrigen um Erläuterung gebeten, welche Fachkenntnisse er als längjährig spezialisierter Orthopäde im Hinblick auf die Beurteilung der Reisefähigkeit bei internistischen bzw. Infektionskrankheiten besitzt. Eine Antwort steht noch aus. Nach Abschluss dieser Prüfungen werden ggf. weitere Verfahren eingeleitet werden. </p>
<p>Die Petition des in Deutschland verbliebenen Familienvaters liegt dem Petitionsausschuss vor und wird dort beraten. Die Online-Petition der sehr aktiven Unterstützergruppe (s. <a href="http://www.openpetition.de/petition/online/wir-holen-migran-und-mamikon-und-deren-mutter-zurueck">http://www.openpetition.de/petition/online/wir-holen-migran-und-mamikon-und-deren-mutter-zurueck</a>) wurde <a href="http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/aus-der-nachbarschaft/wetteraukreis/11602322.htm" target="_blank">von den Petenten dem Landrat übergeben</a>. </p>
<p>&#8220;Das ungebremste Engagement von Freunden und Unterstützern mit mehr als 6.000 Zeichnern der Online-Petition und weiteren Solidaritätsveranstaltungen in den nächsten Tagen zeigt in geradezu einmaliger Weise, wie gut Migran und Mamikon in Deutschland integriert sind.&#8221;, erläutert Rechtsanwältin Stephanie Weh die Besonderheit des Falles. So findet z.B. am Sonntag, den 29. Januar, um 19.30 Uhr im Alten Kino in der Obergasse in Altenstadt eine Lesung mit Andrea Weber und Johannes Scherer von FFH statt, mit der auf das Schicksal der Familie aufmerksam gemacht werden soll und bereits am <a href="http://www.facebook.com/events/204206083008228/" target="_blank">Samstag, den 28. Januar eine große Sport-Benefizgala</a>. Weh weiter: &#8220;Für Menschen, die bereits als Kind nach Deutschland gekommen sind, spielt die gelungene Integration in kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht juristisch eine große Rolle, weil sich daraus ein eigenständiges Recht zum Aufenthalt in Deutschland ableiten lässt.&#8221; Das Recht auf Achtung des Privatlebens aus Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und ein daraus resultierendes Aufenthaltsrecht in Deutschland endet auch nicht durch die im Dezember erfolgte Abschiebung: &#8220;Es wäre mit dem Sinn und Zweck der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar, wenn staatliche Institutionen widerrechtlich Fakten schaffen und die verbindlich festgelegten Menschenrechte damit aushöhlen könnten.&#8221;</p>
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		<title>Rechtsbehelfsbelehrung und Fristen: Die Chancen des elektronischen Rechtsverkehrs: VGH Kassel, Beschluss vom 13.01.2012 &#8211; 3 A 1582/11.Z</title>
		<link>http://www.sweh.de/blog/2012/rechtsbehelfsbelehrung-und-fristen-die-chancen-des-elektronischen-rechtsverkehrs-vgh-kassel-beschluss-vom-13-01-2012-3-a-158211-z/</link>
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		<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 10:05:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>berger</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[EGVP]]></category>
		<category><![CDATA[Frist]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsbehelfsbelehrung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmittelbelehrung]]></category>

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		<description><![CDATA[Eigentlich kennt man es: gegen behördliche Entscheidungen kann der Betroffene -je nach Art der Angelegenheit und Bundesland- Widerspruch oder Klage erheben und zwar in den meisten Fällen innerhalb einer Frist von einem Monat (§§ 70, 74 VwGO). Dies gilt allerdings &#8230; <a href="http://www.sweh.de/blog/2012/rechtsbehelfsbelehrung-und-fristen-die-chancen-des-elektronischen-rechtsverkehrs-vgh-kassel-beschluss-vom-13-01-2012-3-a-158211-z/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eigentlich kennt man es: gegen behördliche Entscheidungen kann der Betroffene -je nach Art der Angelegenheit und Bundesland- Widerspruch oder Klage erheben und zwar in den meisten Fällen innerhalb einer Frist von einem Monat (§§ 70, 74 VwGO). Dies gilt allerdings nur, wenn die Behörde auch über die einzuhaltende Frist belehrt hat (Rechtsmittelbelehrung, <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__58.html" target="_blank">§ 58 Abs. 1 VwGO</a>); tut sie das nicht oder nicht richtig, dann kann der Rechtsbehelf binnen eines Jahres eingelegt werden (§ 58 Abs. 2 VwGO). </p>
<p>Mit Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (EGVP) in Hessen und an einigen anderen Verwaltungsgerichten in Deutschland wurden die seit Jahrzehnten üblichen Rechtsbehelfsbelehrungen, die nur auf die Möglichkeit zur Einlegung des Rechtsmittels &#8220;schriftlich oder zur Niederschrift&#8221; hinwiesen, problematisch. Schließlich fehlt so formulierten Belehrungen der Hinweis darauf, dass eine Klageerhebung auch über das elektronische Postfach des Gerichts möglich ist. </p>
<p>Die Anwaltskanzlei Weh vertrat nun einen Mandanten, der sich erst nach Ablauf der Monatsfrist zur Klage entschloss. Das Verwaltungsgericht hielt die Klage für verfristet und wies sie als unzulässig ab: ein Hinweis auf die Möglichkeit der Klageerhebung in elektronischer Form sei entbehrlich und sogar &#8220;verwirrend&#8221;. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel ließ nun die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zu: Die Frage, ob eine Rechtsmittelbelehrung auch einen Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen Klageerhebung enthalten muss, ist von grundsätzlicher Bedeutung und somit obergerichtlich klärungsbedürftig. Im gleichen Sinne hatte bereits das OVG Berlin-Brandenburg in zwei Angelegenheiten entschieden, jedoch ohne dass es in diesen Entscheidungen auf die Rechtsmittelbelehrung im Ergebnis ankam (Beschluss vom 03.05.2010 &#8211; OVG 2 S 106.09 und Beschluss vom 02.02.2011 &#8211; OVG 2 N 10.10).</p>
<p>Speziell in Hessen, wo <a href="http://www.egvp.de/pdf/rechtsvorschriften/VO_EGVP_alle_Registergerichte.pdf" target="_blank">sämtliche verwaltungs- und sozialgerichtlichen Klagen auch elektronisch erhoben werden können</a>, bestehen daher gute Aussichten, auch nach Ablauf der Monatsfrist eine zulässige Klage zu erheben. Personen, die die Klagefrist von einem Monat verpasst haben, deren Bescheid jedoch noch kein ganzes Jahr alt ist, sollten sich daher über die noch bestehenden Möglichkeiten anwaltlich beraten lassen. </p>
<p>Zur Entscheidung im Volltext: <a href="http://www.sweh.de/wp-content/uploads/2012/01/VGH-Kassel-vom-13.01.2012-3_A_1582-11.Z.pdf">VGH Kassel, Beschluss vom 13.01.2012 &#8211; 3 A 1582/11.Z</a></p>
<p>Anmerkung: Ebenfalls eine Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung, der Frage, ob ein unterlassener Hinweis auf die elektronische Möglichkeit der Klageerhebung zur Jahresfrist führt durch OVG Bremen, Beschluss vom 28.02.2012 &#8211; 2 A 174/11.A.</p>
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		<title>Update 2: Abschiebung der Familie Sogamanian; Zeugen gesucht</title>
		<link>http://www.sweh.de/blog/2012/update-2-abschiebung-der-familie-sogamanian-zeugen-gesucht/</link>
		<comments>http://www.sweh.de/blog/2012/update-2-abschiebung-der-familie-sogamanian-zeugen-gesucht/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 16:08:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>berger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sogamanian]]></category>
		<category><![CDATA[Wetteraukreis]]></category>

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		<description><![CDATA[Stand: 23:30 Vom Regierungspräsidium Darmstadt wurde in den dortigen Räumlichkeiten zwischenzeitlich Akteneinsicht gewährt. Die detaillierte Auswertung der Dokumente wird noch Zeit in Anspruch nehmen. Das weitere rechtliche Vorgehen wird nach der Auswertung der Unterlagen mit der Familie abgestimmt. Im Übrigen &#8230; <a href="http://www.sweh.de/blog/2012/update-2-abschiebung-der-familie-sogamanian-zeugen-gesucht/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Stand: 23:30</p>
<p>Vom Regierungspräsidium Darmstadt wurde in den dortigen Räumlichkeiten zwischenzeitlich Akteneinsicht gewährt. Die detaillierte Auswertung der Dokumente wird noch Zeit in Anspruch nehmen. </p>
<p>Das weitere rechtliche Vorgehen wird nach der Auswertung der Unterlagen mit der Familie abgestimmt.</p>
<p>Im Übrigen suchen wir noch Zeugen, welche die Abschiebung am 14.12.2011 beobachtet und ggf. photographiert und/oder gefilmt haben und zwar </p>
<ul>
<li> bei der Ausländerbehörde</li>
<li> bei der Familie in Altenstadt,</li>
<li> am Flughafen Frankfurt oder</li>
<li> auf den jeweiligen Transporten.</li>
</ul>
<p><strong>Den Betroffenen wurden nach unseren Informationen die Handies abgenommen; wir sind daher an Aufnahmen interessiert, die von (zufällig) anwesenden sonstigen Personen erstellt wurden, insbes., wenn darauf -ggf. auch nur ansatzweise- Fesselungen/Handschellen zu sehen sind. </strong></p>
<p>Bereits einzelne, ggf. auch unscharfe Bilder, könnten entscheidend sein für die Beantwortung der Frage, ob das konkrete Vorgehen der Behörde und der Polizei -unabhängig von der aufenthaltsrechtlichen Lage- eine rechtswidrige Freiheitsentziehung war. </p>
<p>Hinweise bitte an die Kanzlei, am besten per E-Mail an <a href="mailto:berger@sweh.de?subject=Sogamanian">berger@sweh.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Petition zur Familie Sogamanian</title>
		<link>http://www.sweh.de/blog/2012/petition-zur-familie-sogamanian/</link>
		<comments>http://www.sweh.de/blog/2012/petition-zur-familie-sogamanian/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 19:22:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>berger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sogamanian]]></category>
		<category><![CDATA[Wetteraukreis]]></category>

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		<description><![CDATA[In der Angelegenheit der Familie Sogamanian hat sich eine breite Unterstützergruppe formiert, die sich für die Rückkehr der abgeschobenen Menschen einsetzt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass eine Petition unter http://www.openpetition.de/petition/online/wir-holen-migran-und-mamikon-und-deren-mutter-zurueck unterstützt werden kann. Rückfragen zur Petition kann &#8230; <a href="http://www.sweh.de/blog/2012/petition-zur-familie-sogamanian/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der Angelegenheit der Familie Sogamanian hat sich eine breite Unterstützergruppe formiert, die sich für die Rückkehr der abgeschobenen Menschen einsetzt. </p>
<p>In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass eine Petition unter <a href="http://www.openpetition.de/petition/online/wir-holen-migran-und-mamikon-und-deren-mutter-zurueck">http://www.openpetition.de/petition/online/wir-holen-migran-und-mamikon-und-deren-mutter-zurueck</a> unterstützt werden kann. </p>
<p>Rückfragen zur Petition kann die Kanzlei leider nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an die Petentin.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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