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	<title>Anwaltskanzlei Weh</title>
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	<description>Immigration Lawyer</description>
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		<title>Update 3: Abschiebung der Familie Sogamanian</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 11:27:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>berger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sogamanian]]></category>

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		<description><![CDATA[Die zuständigen Behörden und Gerichte haben zwischenzeitlich Akteneinsicht gewährt und die Auswertung ist praktisch abgeschlossen. In der Folge wurden gerichtliche Verfahren anhängig gemacht und weitere Anträge bei den zuständigen Behörden gestellt, die dort nunmehr bearbeitet werden müssen. Der Abschiebungsvorgang selbst &#8230; <a href="http://www.sweh.de/blog/2012/update-3-abschiebung-der-familie-sogamanian/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die zuständigen Behörden und Gerichte haben zwischenzeitlich Akteneinsicht gewährt und die Auswertung ist praktisch abgeschlossen. In der Folge wurden gerichtliche Verfahren anhängig gemacht und weitere Anträge bei den zuständigen Behörden gestellt, die dort nunmehr bearbeitet werden müssen. </p>
<p>Der Abschiebungsvorgang selbst ist leider nur recht spärlich dokumentiert worden und erlaubt eine abschließende Beurteilung möglicher Rechtsverstöße derzeit (noch) nicht. Diesbzgl. werden noch weitere Akten angefordert. Hinsichtlich der ärztlichen Absicherung der Abschiebung hatte das Regierungspräsidium Darmstadt einen bekannten hessischen Sportarzt engagiert; wir haben von diesem die Herausgabe der Patientenunterlagen angefordert, zu deren Anfertigung er während der Abschiebung verpflichtet gewesen ist und ihn im Übrigen um Erläuterung gebeten, welche Fachkenntnisse er als längjährig spezialisierter Orthopäde im Hinblick auf die Beurteilung der Reisefähigkeit bei internistischen bzw. Infektionskrankheiten besitzt. Eine Antwort steht noch aus. Nach Abschluss dieser Prüfungen werden ggf. weitere Verfahren eingeleitet werden. </p>
<p>Die Petition des in Deutschland verbliebenen Familienvaters liegt dem Petitionsausschuss vor und wird dort beraten. Die Online-Petition der sehr aktiven Unterstützergruppe (s. <a href="http://www.openpetition.de/petition/online/wir-holen-migran-und-mamikon-und-deren-mutter-zurueck">http://www.openpetition.de/petition/online/wir-holen-migran-und-mamikon-und-deren-mutter-zurueck</a>) wurde <a href="http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/aus-der-nachbarschaft/wetteraukreis/11602322.htm" target="_blank">von den Petenten dem Landrat übergeben</a>. </p>
<p>&#8220;Das ungebremste Engagement von Freunden und Unterstützern mit mehr als 6.000 Zeichnern der Online-Petition und weiteren Solidaritätsveranstaltungen in den nächsten Tagen zeigt in geradezu einmaliger Weise, wie gut Migran und Mamikon in Deutschland integriert sind.&#8221;, erläutert Rechtsanwältin Stephanie Weh die Besonderheit des Falles. So findet z.B. am Sonntag, den 29. Januar, um 19.30 Uhr im Alten Kino in der Obergasse in Altenstadt eine Lesung mit Andrea Weber und Johannes Scherer von FFH statt, mit der auf das Schicksal der Familie aufmerksam gemacht werden soll und bereits am <a href="http://www.facebook.com/events/204206083008228/" target="_blank">Samstag, den 28. Januar eine große Sport-Benefizgala</a>. Weh weiter: &#8220;Für Menschen, die bereits als Kind nach Deutschland gekommen sind, spielt die gelungene Integration in kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht juristisch eine große Rolle, weil sich daraus ein eigenständiges Recht zum Aufenthalt in Deutschland ableiten lässt.&#8221; Das Recht auf Achtung des Privatlebens aus Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und ein daraus resultierendes Aufenthaltsrecht in Deutschland endet auch nicht durch die im Dezember erfolgte Abschiebung: &#8220;Es wäre mit dem Sinn und Zweck der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar, wenn staatliche Institutionen widerrechtlich Fakten schaffen und die verbindlich festgelegten Menschenrechte damit aushöhlen könnten.&#8221;</p>
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		<title>Rechtsbehelfsbelehrung und Fristen: Die Chancen des elektronischen Rechtsverkehrs: VGH Kassel, Beschluss vom 13.01.2012 &#8211; 3 A 1582/11.Z</title>
		<link>http://www.sweh.de/blog/2012/rechtsbehelfsbelehrung-und-fristen-die-chancen-des-elektronischen-rechtsverkehrs-vgh-kassel-beschluss-vom-13-01-2012-3-a-158211-z/</link>
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		<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 10:05:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>berger</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>

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		<description><![CDATA[Eigentlich kennt man es: gegen behördliche Entscheidungen kann der Betroffene -je nach Art der Angelegenheit und Bundesland- Widerspruch oder Klage erheben und zwar in den meisten Fällen innerhalb einer Frist von einem Monat (§§ 70, 74 VwGO). Dies gilt allerdings &#8230; <a href="http://www.sweh.de/blog/2012/rechtsbehelfsbelehrung-und-fristen-die-chancen-des-elektronischen-rechtsverkehrs-vgh-kassel-beschluss-vom-13-01-2012-3-a-158211-z/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eigentlich kennt man es: gegen behördliche Entscheidungen kann der Betroffene -je nach Art der Angelegenheit und Bundesland- Widerspruch oder Klage erheben und zwar in den meisten Fällen innerhalb einer Frist von einem Monat (§§ 70, 74 VwGO). Dies gilt allerdings nur, wenn die Behörde auch über die einzuhaltende Frist belehrt hat (Rechtsmittelbelehrung, <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__58.html" target="_blank">§ 58 Abs. 1 VwGO</a>); tut sie das nicht oder nicht richtig, dann kann der Rechtsbehelf binnen eines Jahres eingelegt werden (§ 58 Abs. 2 VwGO). </p>
<p>Mit Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (EGVP) in Hessen und an einigen anderen Verwaltungsgerichten in Deutschland wurden die seit Jahrzehnten üblichen Rechtsbehelfsbelehrungen, die nur auf die Möglichkeit zur Einlegung des Rechtsmittels &#8220;schriftlich oder zur Niederschrift&#8221; hinwiesen, problematisch. Schließlich fehlt so formulierten Belehrungen der Hinweis darauf, dass eine Klageerhebung auch über das elektronische Postfach des Gerichts möglich ist. </p>
<p>Die Anwaltskanzlei Weh vertrat nun einen Mandanten, der sich erst nach Ablauf der Monatsfrist zur Klage entschloss. Das Verwaltungsgericht hielt die Klage für verfristet und wies sie als unzulässig ab: ein Hinweis auf die Möglichkeit der Klageerhebung in elektronischer Form sei entbehrlich und sogar &#8220;verwirrend&#8221;. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel ließ nun die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zu: Die Frage, ob eine Rechtsmittelbelehrung auch einen Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen Klageerhebung enthalten muss, ist von grundsätzlicher Bedeutung und somit obergerichtlich klärungsbedürftig. Im gleichen Sinne hatte bereits das OVG Berlin-Brandenburg in zwei Angelegenheiten entschieden, jedoch ohne dass es in diesen Entscheidungen auf die Rechtsmittelbelehrung im Ergebnis ankam (Beschluss vom 03.05.2010 &#8211; OVG 2 S 106.09 und Beschluss vom 02.02.2011 &#8211; OVG 2 N 10.10).</p>
<p>Speziell in Hessen, wo <a href="http://www.egvp.de/pdf/rechtsvorschriften/VO_EGVP_alle_Registergerichte.pdf" target="_blank">sämtliche verwaltungs- und sozialgerichtlichen Klagen auch elektronisch erhoben werden können</a>, bestehen daher gute Aussichten, auch nach Ablauf der Monatsfrist eine zulässige Klage zu erheben. Personen, die die Klagefrist von einem Monat verpasst haben, deren Bescheid jedoch noch kein ganzes Jahr alt ist, sollten sich daher über die noch bestehenden Möglichkeiten anwaltlich beraten lassen. </p>
<p>Zur Entscheidung im Volltext: <a href="http://www.sweh.de/wp-content/uploads/2012/01/VGH-Kassel-vom-13.01.2012-3_A_1582-11.Z.pdf">VGH Kassel, Beschluss vom 13.01.2012 &#8211; 3 A 1582/11.Z</a></p>
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		<title>Update 2: Abschiebung der Familie Sogamanian; Zeugen gesucht</title>
		<link>http://www.sweh.de/blog/2012/update-2-abschiebung-der-familie-sogamanian-zeugen-gesucht/</link>
		<comments>http://www.sweh.de/blog/2012/update-2-abschiebung-der-familie-sogamanian-zeugen-gesucht/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 16:08:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>berger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sogamanian]]></category>

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		<description><![CDATA[Stand: 23:30 Vom Regierungspräsidium Darmstadt wurde in den dortigen Räumlichkeiten zwischenzeitlich Akteneinsicht gewährt. Die detaillierte Auswertung der Dokumente wird noch Zeit in Anspruch nehmen. Das weitere rechtliche Vorgehen wird nach der Auswertung der Unterlagen mit der Familie abgestimmt. Im Übrigen &#8230; <a href="http://www.sweh.de/blog/2012/update-2-abschiebung-der-familie-sogamanian-zeugen-gesucht/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Stand: 23:30</p>
<p>Vom Regierungspräsidium Darmstadt wurde in den dortigen Räumlichkeiten zwischenzeitlich Akteneinsicht gewährt. Die detaillierte Auswertung der Dokumente wird noch Zeit in Anspruch nehmen. </p>
<p>Das weitere rechtliche Vorgehen wird nach der Auswertung der Unterlagen mit der Familie abgestimmt.</p>
<p>Im Übrigen suchen wir noch Zeugen, welche die Abschiebung am 14.12.2011 beobachtet und ggf. photographiert und/oder gefilmt haben und zwar </p>
<ul>
<li> bei der Ausländerbehörde</li>
<li> bei der Familie in Altenstadt,</li>
<li> am Flughafen Frankfurt oder</li>
<li> auf den jeweiligen Transporten.</li>
</ul>
<p><strong>Den Betroffenen wurden nach unseren Informationen die Handies abgenommen; wir sind daher an Aufnahmen interessiert, die von (zufällig) anwesenden sonstigen Personen erstellt wurden, insbes., wenn darauf -ggf. auch nur ansatzweise- Fesselungen/Handschellen zu sehen sind. </strong></p>
<p>Bereits einzelne, ggf. auch unscharfe Bilder, könnten entscheidend sein für die Beantwortung der Frage, ob das konkrete Vorgehen der Behörde und der Polizei -unabhängig von der aufenthaltsrechtlichen Lage- eine rechtswidrige Freiheitsentziehung war. </p>
<p>Hinweise bitte an die Kanzlei, am besten per E-Mail an <a href="mailto:berger@sweh.de?subject=Sogamanian">berger@sweh.de</a></p>
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		</item>
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		<title>Petition zur Familie Sogamanian</title>
		<link>http://www.sweh.de/blog/2012/petition-zur-familie-sogamanian/</link>
		<comments>http://www.sweh.de/blog/2012/petition-zur-familie-sogamanian/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 19:22:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>berger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sogamanian]]></category>

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		<description><![CDATA[In der Angelegenheit der Familie Sogamanian hat sich eine breite Unterstützergruppe formiert, die sich für die Rückkehr der abgeschobenen Menschen einsetzt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass eine Petition unter http://www.openpetition.de/petition/online/wir-holen-migran-und-mamikon-und-deren-mutter-zurueck unterstützt werden kann. Rückfragen zur Petition kann &#8230; <a href="http://www.sweh.de/blog/2012/petition-zur-familie-sogamanian/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der Angelegenheit der Familie Sogamanian hat sich eine breite Unterstützergruppe formiert, die sich für die Rückkehr der abgeschobenen Menschen einsetzt. </p>
<p>In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass eine Petition unter <a href="http://www.openpetition.de/petition/online/wir-holen-migran-und-mamikon-und-deren-mutter-zurueck">http://www.openpetition.de/petition/online/wir-holen-migran-und-mamikon-und-deren-mutter-zurueck</a> unterstützt werden kann. </p>
<p>Rückfragen zur Petition kann die Kanzlei leider nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an die Petentin.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Update: Abschiebung der Familie Sogamanian</title>
		<link>http://www.sweh.de/blog/2012/update-abschiebung-der-familie-sogamanian/</link>
		<comments>http://www.sweh.de/blog/2012/update-abschiebung-der-familie-sogamanian/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 12:39:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>berger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sogamanian]]></category>

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		<description><![CDATA[Stand: 06.01.2012 &#8211; 13:00 Das VG Gießen hat heute erklärt, dass die Behördenakten bereits seit dem September 2011 dem Gericht trotz eines noch laufenden Klageverfahren gar nicht mehr vorlagen, sondern zu diesem Zeitpunkt im Original zum RP Darmstadt gesendet wurden. &#8230; <a href="http://www.sweh.de/blog/2012/update-abschiebung-der-familie-sogamanian/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Stand: 06.01.2012 &#8211; 13:00</strong></p>
<ol>
<li>Das VG Gießen hat heute erklärt, dass die Behördenakten bereits seit dem September 2011 dem Gericht trotz eines noch laufenden Klageverfahren gar nicht mehr vorlagen, sondern zu diesem Zeitpunkt im Original zum RP Darmstadt gesendet wurden.</li>
<li>Eine Akteneinsicht beim RP Darmstadt kann im Laufe der nächsten Woche stattfinden. Die genaue Auswertung der Unterlagen (voraussichtlich mehrere Aktenordner) wird dann ebenfalls noch gewisse Zeit in Anspruch nehmen</li>
</ol>
<p><strong>Stand: 05.01.2012 &#8211; 19:40</strong></p>
<p>Auf Grund einer Reihe von Anfragen wird mitgeteilt: </p>
<ol>
<li> Eine Akteneinsicht beim RP Darmstadt kann wegen urlaubsbedingter Abwesenheit einer dortigen Sachbearbeiterin erst am 10.01.2012 stattfinden. Eine Erklärung dafür, warum das RP Darmstadt die Akte nicht auch früher zur Einsicht in Darmstadt zur Verfügung stellen kann, ggf. durch andere Mitarbeiter, liegt uns nicht vor. </li>
<li> Das Verwaltungsgericht Gießen hat heute die <u>gerichtliche Verfahrensakte</u> übersendet, jedoch nicht die dort vorliegende <u>Akte der Ausländerbehörde</u>. Ein sachlicher Grund für diese Verfahrensweise ist hier nicht erkennbar, da sich der Akteneinsichtsantrag gem. § 100 Abs. 1 VwGO selbstverständlich auch auf die &#8220;dem Gericht vorgelegten Akten&#8221; bezog und bei einer Anforderung von Akteneinsicht stets und selbstverständlich alle vorliegenden Akten von den Verwaltungsgerichten an die Kanzlei übersendet werden; so auch in der Vergangenheit vom VG Gießen. Die lediglich übersendete Verfahrensakte des Gerichts bringt in der Sache praktisch keinen Zugewinn an Erkenntnis.</li>
<li> Der nicht abgeschobene Familienvater ist im Besitz einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis, erteilt durch die Ausländerbehörde des Wetteraukreises, da bei ihm Abschiebungsverbote vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge festgestellt wurden (gem. § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG). Nähere Hintergründe sind uns derzeit nicht bekannt. Bei Abschiebungsverboten handelt es sich jedoch regelmäßig nicht um vorübergehende Zustände, insbes. nicht um eine Reise- oder Transportunfähigkeit, sondern um länger andaurende Umstände, die ein Leben im Herkunftsstaat unmöglich bzw. unzumutbar machen. Es ist davon auszugehen, dass die Aufenthaltserlaubnis des Familienvaters auch zukünftig und unabsehbar lange verlängert wird. Die Behauptung, der Vater sei selbst nur &#8220;geduldet&#8221; (§ 60a Abs. 2 AufenthG) ist daher unzutreffend.
<p>Auf welcher Basis und auf Grund welcher Erkenntnisse der Pressesprecher des Wetteraukreises gegenüber einer Zeitung geäußert hat, der Vater sei jetzt auch zur Ausreise aufgefordert worden und sein Aufenthalt werde in Kürze auch beendet werden, ist uns nicht bekannt. Der Landrat des Wetteraukreises hat den Äußerungen seines Pressesprechers insoweit mit einer Pressemitteilung vom heutigen Tage selbst widersprochen. Auf eine Verlinkung der entsprechenden Pressemitteilung wird -wegen der weiteren darin enthaltenen Äußerungen des Landrats- von Seiten der Kanzlei verzichtet.</li>
</ol>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Abschiebung der Familie Sogamanian im Dezember 2011</title>
		<link>http://www.sweh.de/blog/2011/abschiebung-der-familie-sogamanian-im-dezember-2011/</link>
		<comments>http://www.sweh.de/blog/2011/abschiebung-der-familie-sogamanian-im-dezember-2011/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 29 Dec 2011 10:51:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>berger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sogamanian]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie der Presse zu entnehmen war, ist die Familie Sogamanian aus dem Wetteraukreis am 14.12.2011 vom Regierungspräsidium Darmstadt abgeschoben worden. Ziel der Abschiebung war Armenien, wobei die betroffenen drei Familienmitglieder jedoch aus gesundheitlichen Gründen bereits in Moskau nicht mehr weiterreisen &#8230; <a href="http://www.sweh.de/blog/2011/abschiebung-der-familie-sogamanian-im-dezember-2011/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie der Presse zu entnehmen war, ist die Familie Sogamanian aus dem Wetteraukreis am 14.12.2011 vom Regierungspräsidium Darmstadt abgeschoben worden. Ziel der Abschiebung war Armenien, wobei die betroffenen drei Familienmitglieder jedoch aus gesundheitlichen Gründen bereits in Moskau nicht mehr weiterreisen konnten. Zu den Details verweisen wir beispielhaft auf die Meldungen bei der <a href="http://www.wetterauer-zeitung.de/Home/Kreis/Staedte-und-Gemeinden/Altenstadt/Artikel,-Nach-Kritik-an-Abschiebung-Wetteraukreis-wehrt-sich-_arid,309083_regid,3_puid,1_pageid,88.html" target="_blank">Wetterauer Zeitung</a>, <a href="http://www.ffh.de/news-service/ffh-nachrichten/mittelhessen/mittelhessen-detailansicht/nItem/altenstaedter-empoert-ueber-abschiebung-christlicher-armenier.html" target="_blank">ffh.de</a>, <a href="http://www.fnp.de/ndp/region/lokales/wetterau/er-bleibt-alleine-zurueck_rmn01.c.9459233.de.html" target="_blank">der Frankfurter Neuen Presse </a> oder <a href="http://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-am-main/auslaenderbehoerde-zerreisst-familie-aus-armenien-21761184.bild.html" target="_blank">BILD.de</a>.</p>
<p>Wir teilen in diesem Zusammenhang mit: </p>
<ul>
<li>Die Anwaltskanzlei Weh hat das Mandat der Familie erst nach deren Abschiebung übernommen. Die Familienmitglieder wurden zuvor von einem anderen Rechtsanwalt vertreten. </li>
<li>Bei der abschiebenden Behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, wurde Akteneinsicht beantragt. Obwohl die Pressestelle des Regierungspräsidiums offensichtlich in der Lage ist, detaillierte Informationen aus den Akten öffentlich zu verbreiten, haben wir derzeit noch keinerlei Reaktion auf unseren Akteneinsichtsantrag vom 21.12.2011 erhalten.</li>
<li>Die Akten des Wetteraukreises lagen zum Zeitpunkt der Abschiebung und auch bis heute beim Verwaltungsgericht Gießen. Auch dort wurde mit Telefax vom 21.12.2011 Akteneinsicht beantragt; die dort zuständige Richterin der 7. Kammer hat über den Einsichtsantrag allerdings –aus unerfindlichen Gründen- bislang nicht entschieden. </li>
<li>Die beiden beteiligten Behörden haben sich in einer bislang nie da gewesenen Weise abfällig und verleumderisch über unsere Mandanten gegenüber der Presse geäußert. Dies ist nicht nur erschreckend und beschämend, sondern auch ein nicht hinnehmbarer Verstoß gegen die zwingenden datenschutzrechtlichen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes (§§ 86ff. AufenthG) und das hessische Datenschutzgesetz (insbes. §§ 9 und 13 HDSG). </li>
<li>Im Hinblick auf angeblich „vorsätzliche“ Täuschungshandlungen unserer Mandanten wird allgemein auf Folgendes hingewiesen:
<ul>
<li>Die Frage der „richtigen“ Staatsangehörigkeit stellt die Betroffenen immer wieder vor gravierende Probleme, insbes. wenn aus zerfallenden Staaten (z.B. UdSSR und deren Nachfolgestaaten inkl. Armenien und Aserbaidschan, Jugoslawien und Nachfolgestaaten, Serbien/Kosovo, Äthiopien/Eritrea) neue Staaten entstehen und diese oftmals willkürliche Zuordnungen treffen, welche für die Betroffenen in keiner Weise nachvollziehbar sind.</li>
<li>Auch hinsichtlich der Schreibweise von Namen wird Flüchtlingen immer wieder eine bewusste Täuschung vorgeworfen. Dazu ist jedoch festzustellen, dass Flüchtlinge regelmäßig ohne Identitätspapiere in Deutschland ankommen, da diese ihnen von Fluchthelfern abgenommen werden. Im Rahmen der Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird der Name dann vom Sachbearbeiter der Behörde so aufgenommen, wie er ihn akustisch verstanden hat; sofern eine schriftliche Niederlegung des Namens durch die Betroffenen erfolgt, erfolgt diese selbstverständlich in der Schrift der Heimatsprache. In der Folge treten dann sehr häufig Transkriptionsdifferenzen auf (z.B. bei der Transkription von kyrillischen oder asiatischen Zeichen in lateinische Buchstaben). Leicht abweichende Namensschreibweisen sind daher in der Regel kein Anhaltspunkt für vorsätzliche Falschangaben, insbes. dann nicht, wenn die angegebenen Geburtsdaten mit den tatsächlichen Geburtsdaten übereinstimmen. </li>
<li>Flüchtlinge haben nach ihrer Ankunft in Deutschland die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen. Sofern das Asylverfahren negativ beendet wird, sind diese Personen rechtlich „ausreisepflichtig“. Gerade bei langjährig aufhältigen Personen kann jedoch im Laufe der Zeit ein neues, vom ursprünglichen Asylantrag unabhängiges Aufenthaltsrecht entstehen, z.B. durch neu hinzugetretene oder erstmals nachweisbare Asylgründe (dann im Rahmen eines Asylfolgeantrags), durch spezielle gesetzliche Regelungen für langjährig geduldete Menschen (z.B. nach §§ 18a, 25a, 25 Abs. 5 AufenthG) oder –besonders bei Ausländern, die bereits im Kindheits- oder Jugendalter eingereist und in Deutschland sozial und wirtschaftlich verwurzelt und im Herkunftsland entwurzelt sind- nach Art. 8 EMRK i.V.m. § 25 Abs. 5 AufenthG. Sofern eine Behörde lediglich auf ein vor langer Zeit negativ abgeschlossenes Asylverfahren zur Rechtfertigung einer Abschiebung verweist, ist dies offensichtlich ungenügend. </li>
</ul>
</li>
<li>Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die Ausstellung von Identitätspapieren/Reisedokumenten eine völkerrechtliche Pflicht ist. Die Botschaft Armeniens lässt sich jedoch die Ausstellung eines -nicht-biometrischen und handschriftlich erstellten- Rückreisedokuments mit ca. 360 EUR pro Dokument von deutschen Behörden bezahlen (Quelle: Bundestagsdrucksache vom 01.12.2011 &#8211;   17/8042, S. 13 – Download unter <a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/080/1708042.pdf" target="_blank">http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/080/1708042.pdf</a>). Dies entspricht ca. 13% des Bruttoinlandsprodukts pro Kopf in Armenien (zum Vergleich: 13% des BIP pro Kopf in Deutschland wären ca. 5.300 EUR!). Es ist offensichtlich, dass diese Beträge in überhaupt keiner Relation zu den tatsächlichen Kosten der Dokumentenausstellung stehen, somit de facto eine „Schmiergeldzahlung“ der BRD an fremde Staaten darstellen und Zweifel aufkommen lassen, ob die ausländischen Behörden tatsächlich eine sorgfältige Prüfung der Staatsangehörigkeit im Einzelfall vorgenommen haben. </li>
<li>Die Tatsache, dass die abschiebende Behörde Rückreisedokumente für die betroffenen Personen unter deren bekannten Identitätsdaten erhalten hat, dürfte der Behauptung, diese hätten über ihre Identität getäuscht, den Boden entziehen. </li>
</ul>
<p>Rückfragen bitte ausschließlich an<br />
Anwaltskanzlei Weh<br />
Dipl.-Kfm. Armin Berger<br />
Wildunger Str. 2 &#8211; 60487 Frankfurt<br />
<a href="mailto:berger@sweh.de?subject=Abschiebung%20Familie%20Sogamanian">berger@sweh.de</a><br />
Mobil: 0178 1661122</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Terminfreie Abendsprechstunde im Ausländerrecht zum Pauschalpreis &#8211; Donnerstags von 18:30 bis 20:00</title>
		<link>http://www.sweh.de/blog/2011/abendsprechstunde_ohne_termin/</link>
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		<pubDate>Fri, 04 Nov 2011 14:10:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>berger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Rechtsanwaltskanzlei Weh bietet ab Donnerstag, den 10.11.2011, jede Woche eine ausländerrechtliche Sprechstunde für Berufstätige an. Eine Terminvereinbarung ist hierfür nicht notwendig – jeder Ratsuchende der Donnerstags zwischen 18:30 und 20:00 Uhr eintrifft, erhält eine Beratung. Egal ob Nachzug eines &#8230; <a href="http://www.sweh.de/blog/2011/abendsprechstunde_ohne_termin/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Rechtsanwaltskanzlei Weh bietet ab Donnerstag, den 10.11.2011, jede Woche eine ausländerrechtliche Sprechstunde für Berufstätige an. Eine Terminvereinbarung ist hierfür nicht notwendig – jeder Ratsuchende der Donnerstags zwischen 18:30 und 20:00 Uhr eintrifft, erhält eine Beratung. Egal ob Nachzug eines Ehepartners, Aufenthaltserlaubnis für gleichgeschlechtliche Lebenspartner, Besuchervisa, Niederlassungserlaubnis, unbeschränkte Arbeitserlaubnis oder Einbürgerung oder andere Fragen im Bereich des Aufenthaltsrechts. </p>
<p>Die Beratungsdauer ist dabei auf eine Zeit von 20 Minuten begrenzt und kostet pauschal 59,50 EUR. Bei komplexeren Fragestellungen kann die Beratung an einem anderen Tag persönlich, telefonisch oder per E-Mail zu normalen Gebühren fortgesetzt werden, wobei selbstverständlich eine Anrechnung auf die weiteren Anwaltskosten erfolgt. </p>
<p>&#8220;Viele Fragestellungen im Ausländerrecht lassen sich bereits in kurzer Zeit beurteilen und die weiteren Schritte festlegen – besonders dann, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist und daher keine komplizierten Berechnungen vorgenommen werden müssen&#8221;, erläutert Rechtsanwältin Stephanie Weh dieses Angebot, das sich besonders an berufstätige Ausländer bzw. deren Partner wendet, denn: &#8220;für Berufstätige ist es oftmals schwierig, einen Anwaltstermin nach Feierabend zu bekommen.&#8221; </p>
<p>Durch die langjährige und umfassende Erfahrung von Rechtsanwältin Stephanie Weh, die die Rechte ihrer Mandanten auch schon erfolgreich beim Bundesverfassungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht vertreten hat, können die Ratsuchenden jetzt schnell und unkompliziert zu einer kompetenten Einschätzung ihres Falles kommen.</p>
<p>In der Abendsprechstunde erfolgt keine Beratung in anderen Rechtsbereichen, insbes. nicht im Sozialrecht. Die Beratungsgebühr ist vor der Beratung zu zahlen (bar oder EC-Karte); Beratungshilfescheine können in der Abendsprechstunde nicht angenommen werden.</p>
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		<title>Unzumutbarkeit der Nachholung des Visumsverfahrens für erkrankte Ehegatten: BVerfG, Beschl. v. 17.05.2011 &#8211; 2 BvR 1367/10</title>
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		<pubDate>Mon, 30 May 2011 09:00:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>berger</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17. Mai 2011 zum Aktenzeichen 2 BvR 1367/10 den Schutz von Ehe und Familie im aufenthaltsrechtlichen Verfahren erneut gestärkt. Es stellte klar, dass die Pflicht der Ehegatten, füreinander Verantwortung zu tragen, auch von wechselseitigem &#8230; <a href="http://www.sweh.de/blog/2011/unzumutbarkeit-der-nachholung-des-visumsverfahrens-fur-erkrankte-ehegatten-bverfg-beschl-v-17-05-2011-2-bvr-136710/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17. Mai 2011 zum Aktenzeichen 2 BvR 1367/10 den Schutz von Ehe und Familie im aufenthaltsrechtlichen Verfahren erneut gestärkt. Es stellte klar, dass die Pflicht der Ehegatten, füreinander Verantwortung zu tragen, auch von wechselseitigem Beistand getragen ist, insbes. in Zeiten der Bedrängnis und in Zeiten besonderer körperlicher oder seelischer Belastungen. Eine Nachholung des Visumsverfahrens nach einer unerlaubten Einreise oder eine Einreise mit einem Schengenvisum ist daher bei (schwer) erkrankten Ehegatten in der Regel unzumutbar und zwar auch dann, wenn die konkreten Hilfeleistungen des einen Ehegatten auch durch andere Personen, z.B. Pflegedienste, erbracht werden könnten. </p>
<p>&#8220;In der Vergangenheit wurde eine Unzumutbarkeit der Nachholung des Visumsverfahrens nur dann anerkannt, wenn Kinder beteiligt waren&#8221;, erläuterte Rechtsanwältin Stephanie Weh aus Frankfurt die Entscheidung. &#8220;Jetzt hingegen wird auch bei Ehepartnern entsprechend der gesetzlichen Regelung stets zu prüfen sein, ob eine Nachholung des Visumsverfahrens im konkreten Einzelfall wirklich zumutbar ist oder ob die Ausländerbehörde wegen besonderer Notlagen hiervon absehen muss.&#8221;</p>
<p>Zur Entscheidung im Volltext: <a href="../../../wp-content/uploads/2011/12/BVerfGBeschlv17.05.2011-2BvR136710.pdf">BVerfG, Beschl. v. 17.05.2011 &#8211; 2 BvR 1367/10</a></p>
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		<title>Unzumutbarkeit der Nachholung des Visumsverfahrens und Berücksichtigung des Kindeswohls: VGH Kassel, Beschl. v. 19.05.2011 &#8211; 3 A 1107/11.Z</title>
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		<pubDate>Mon, 23 May 2011 13:10:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Verwaltungsgerichtshof hat wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils des VG Darmstadt, die Berufung gegen das Urteil zugelassen. Die Klägerin, eine Kenianerin und zugleich Mutter eines deutschen Kleinkindes, sollte nach Ansicht des VG Darmstadt kein Recht auf eine &#8230; <a href="http://www.sweh.de/blog/2011/vgh-kassel-beschl-v-19-05-2011-3-a-110711-z/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Verwaltungsgerichtshof hat wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils des VG Darmstadt, die Berufung gegen das Urteil zugelassen. </p>
<p>Die Klägerin, eine Kenianerin und zugleich Mutter eines deutschen Kleinkindes, sollte nach Ansicht des VG Darmstadt kein Recht auf eine Aufenthaltserlaubnis haben, sondern zunächst ausreisen und in Kenia ein Visum beantragen. Trotz ausdrücklichen Hinweises auf die umfangreiche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in vergleichbaren Fällen (z.B. BVerfG, Beschl. v. 01.12.2008 &#8211; 2 BvR 1830/08) berücksichtigte es dabei nicht die Frage, wie eine solche Nachholung des Visumsverfahrens mit dem Kindeswohl in Einklang gebracht werden könnte. Bereits aus diesem Grunde wurde die Berufung zugelassen. </p>
<p>Rechtsanwältin Weh weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass ausreisepflichtige Eltern von kleinen Kindern, insbes. wenn diese Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in der Regel gute Chancen haben, ohne vorherige Ausreise eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. &#8220;An manchen Sachbearbeitern scheint die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der letzten 10 Jahren komplett vorbeigegangen zu sein, so dass immer wieder Gerichtsverfahren erforderlich werden, um die Rechte der Betroffenen durchzusetzen&#8221;, so Rechtsanwältin Weh. &#8220;Allerdings&#8221;, so Weh weiter, &#8220;zeigt der vorliegende Fall erneut, dass die Betroffenen auch im gerichtlichen Verfahren manchmal einen langen Atem benötigen und nicht auf halbem Wege aufgeben dürfen.&#8221; </p>
<p>Zur Entscheidung im Volltext: <a href="../../../wp-content/uploads/2011/12/VGHKasselBeschl.v.19.05.2011-3A1107-11.Z.pdf">VGH Kassel, Beschl. v. 19.05.2011 &#8211; 3 A 1107/11.Z</a></p>
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		<title>Aufenthaltserlaubnis bei Autismus (China): VG Frankfurt, Beschl. v. 02.03.2011 &#8211; 7 K 1940/10.F</title>
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		<pubDate>Mon, 02 May 2011 13:11:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Kind chinesischer Staatsangehörigkeit, das an Autismus leidet, hat in China in der Regel keinen Zugang zu notwendigen therapeutischen Maßnahmen, so dass eine Verschlechterung des psychischen Zustandes, Entwicklungsrückschritte und eine erhebliche psychische Störung droht. Es liegen daher Abschiebungsverbote nach § &#8230; <a href="http://www.sweh.de/blog/2011/vg-frankfurt-beschl-v-02-03-2011-7-k-1940-10/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Kind chinesischer Staatsangehörigkeit, das an Autismus leidet, hat in China in der Regel keinen Zugang zu notwendigen therapeutischen Maßnahmen, so dass eine Verschlechterung des psychischen Zustandes, Entwicklungsrückschritte und eine erhebliche psychische Störung droht. Es liegen daher Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 7 AufenthG vor, was für das Kind einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG mit sich bringt. Das stellte das Verwaltungsgericht Frankfurt im Rahmen einer Prozesskostenhilfeentscheidung fest (VG Frankfurt, Beschl. v. 02.03.2011 &#8211; 7 K 1940/10.F); mit einer außergerichtlichen Einigung vor einer abschließenden Entscheidung durch Urteil ist daher zu rechnen</p>
<p>&#8220;Die Entscheidung zeigt erneut, dass die wirtschaftliche Entwicklung in China die Probleme des Landes im Hinblick auf die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und der Menschenrechte nicht gelöst hat&#8221;, so Rechtsanwältin Stephanie Weh aus Frankfurt. Chinesische Staatsangehörige hätten daher in vielen Fällen die Möglichkeit eines erfolgreichen aufenthaltsrechtlichen oder asylrechtlichen Verfahrens, was von den Betroffenen aber nicht immer konsequent genutzt wird. Da die chinesischen Behörden an einer Rücknahme ihrer ausreisepflichtigen Staatsbürger meist kein Interesse hätten und die für eine Ausreise oder Abschiebung notwendigen Dokumente regelmäßig verweigern, würden diese Personen dann auf unabsehbar lange Zeit mit einem geduldeten Status ohne vernünftige Integrationsperspektive in Deutschland leben. Rechtsanwältin Weh ergänzt: &#8220;Kulturelle Unterschiede erschweren den Betroffenen die Orientierung und das Zurechtfinden im deutschen Rechtssystem, so dass viele Chancen verpasst werden. Außerdem erfordert die Unterschiedlichkeit der Sprachen eine intensive sprachliche Förderung, welche geduldeten Personen jedoch nicht gewährt wird.&#8221;</p>
<p>In der Anwaltskanzlei Weh können sich Mandanten selbstverständlich von Personen ihres Vertrauens begleiten lassen; diese übernehmen in der Beratung oftmals auch die Aufgaben eines Dolmetschers, so dass hierfür keine zusätzlichen Kosten entstehen. Weiterhin besteht speziell bei der chinesischen Sprache (Mandarin) die Möglichkeit, zu moderaten Kosten zweisprachig aufgewachsene Personen über die Kanzlei zu kontaktieren. Außerdem können professionelle Dolmetscher für nahezu alle Sprachen vermittelt werden, wobei die Kosten dann direkt mit dem Dolmetscher geklärt werden müssen. Neben der deutschen Sprache berät Rechtsanwältin Weh auch ohne Dolmetscher in englischer und französischer Sprache.</p>
<p>Zur Entscheidung im Volltext: <a href="../../../wp-content/uploads/2011/12/VG_Frankfurt_Beschl_v_02.03.2011-7_K_1940-10.F.pdf">VG Frankfurt, Beschl. v. 02.03.2011 &#8211; 7 K 1940/10.F</a></p>
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