Entscheidungen
Auswahl interessanter Gerichtsentscheidungen aus den Schwerpunktgebieten der Anwaltskanzlei Weh:
- Aufenthaltsrecht
- Arbeitsgenehmigungsrecht / Aufenthalt zu Erwerbszwecken
- Schengenrecht / Visumsrecht
- Verwaltungsrecht (insbes. Akteneinsicht)
- Abschiebungshaft (Abschiebehaft)
Aufenthaltsrecht
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.01.2008 - OVG 2 M 1.08
§ 30 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG setzt, wie es sich schon aus dem Gesetzeswortlaut eindeutig ergibt, nicht zwingend einen
Deutschtest voraus, inbes. kein A1-Goethe-Zertifikat. Der Nachweis kann
auch anderweitig geführt werden und sich insbes. bei einem Voraufenthalt
des Ausländers bereits aus den Akten ergeben (hier: nervenärztliche
Exploration wurde in deutscher Sprache durchgeführt).
VG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.2007 - 7 G 1060/07
Die vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung eines Ausländers hinsichtlich des ungeborenen Kindes einer langfristig aufenthaltsberechtigten EU-Bürgerin stellt einen Umstand dar, der unter den Gesichtspunkten des Schutzes der Familie und der Pflicht des Staates, sich schützend und fördernd vor den Nasciturus zu stellen, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen entfaltet (im Anschluss an OVG Sachsen, Beschl. v. 15.09.2006 – 3 BS 189/06, InfAuslR 2006, 446; OVG Sachsen, Beschl. v. 25.01.2006 – 3 BS 274/05, InfAuslR 2006, 279; BayVGH, Beschl. v. 01.02.2006 – 24 CE 06.265). Der Aufenthalt des Ausländers ist daher bis zur Geburt zu dulden. Dies gilt zumindest dann, wenn die Geburt kurz bevor steht (hier ca. 5 Wochen).
VGH Kassel, Beschluss vom 2.10.2006 - 12 TG 1870/06
Der Aufenthaltstitel für die Tätigkeit eines Au-pair erlischt bei Aufgabe der Au-pair-Tätigkeit nicht, wenn eine Nebenbestimmung nicht hinreichend klar und bestimmt verfügt wurde. Die Nebenbestimmung "Nur gültig für die Tätigkeit als Au-Pair in Verbindung mit der Arbeitserlaubnis des zuständigen Arbeitsamtes. Sonstige Erwerbstätigkeit nicht gestattet. Au-Pair Familie: ..." stellt daher keine auflösende Bedingung dar.
VG Frankfurt, Beschluss vom 2.3.2006 - 1 G 503/06
1.) Eine rechtliche Unmöglichkeit der Ausreise liegt zumindest dann vor, wenn der Vater eines deutschen Kleinkindes mit diesem in häuslicher Gemeinschaft lebt und die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach einer Ausreise wegen einer Ausweisung ungewiss ist.
2.) Dadurch, dass der Vater das Kind gezeugt bzw. die Vaterschaft anerkannt hat, hat er die rechtliche Unmöglichkeit seiner Ausreise nicht "verschuldet" i.S.v. § 25 Abs. 5 AufenthG
Der Beschluss wäre eigentlich überflüssig, denn er setzt nur den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31.08.1999 (2 BvR 1523/99) konsequent um. Er zeigt aber, auf welch abenteuerliche Argumentationen manche Ausländerbehörde verfällt, um einem Ausländer ein Aufenthaltsrecht zu verweigern. Der Beschluss zeigt der Behörde hier in ungewohnter Deutlichkeit und Klarheit die Grenzen auf.
Arbeitsgenehmigungsrecht / Aufenthalt zu Erwerbszwecken
VG Stuttgart, Urteil vom 08.11.2006 - 17 K 2196/05
1.) Eine Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte kann auch unmittelbar im Anschluss an eine Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken (nunmehr Aufenthaltserlaubnis gem. § 16 Abs. 1 AufenthG) erteilt werden und zwar auch für eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter während einer Promotion.
2.) Für Wissenschaftler mit besonderen Kenntnissen (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG) oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG) ist ein besonders hohes Einkommen in Höhe des Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (85.500 EUR) gem. § 19 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG nicht erforderlich. Es genügt ein gesicherter Lebensunterhalt, der mit einer Bezahlung gem. BAT IIa gedeckt sein kann.
Schengenrecht / Visumsrecht
VG Koblenz, Beschluss vom 24.07.2007 - 3 L 1035/07, InfAuslR 2007, 435
1.) Das bloße Vorliegen eines Ausweisungsgrundes rechtfertigt noch keine Ausschreibung im Schengen-Informationssytem (SIS) gem. Art. 96 SDÜ.
2.) Beauftragt ein Ausländer ein Reisebüro mit der Visumsbeantragung und verwendet das Büro dabei gefälschte Unterlagen, so ist dem Ausländer dies nicht zuzurechnen.
3.) Soll eine SIS-Ausschreibung auf Art. 96 Abs. 2 Satz 2 lit. b SDÜ gestützt werden, so bedarf es einer individuellen Gefahrenprognose und einer hinreichenden Schwere der zu befürchtenden Straftaten (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 24. 10.2006 - 2 BvR 1908/03
Die Entscheidung bestätigt, dass die schematische Ausschreibungspraxis deutscher Behörden (hier der Bundespolizei) oftmals ohne rechtliche Grundlage erfolgt. Gleiches gilt auch für Ausschreibungen der Ausländerbehörden nach einer Ausweisung oder Abschiebung (vgl. VG München, Urt. v. 19.12.2006 - M 21 K 05.2136)
OVG Koblenz, Urteil vom 19.04.2007 - 7 A 11437/06.OVG
1.) Eine Ausschreibung zur Einreiseverweigerung gem. Art. 96 Abs. 2 SDÜ erfordert zumindest eine gewisse Erheblichkeit der Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder für die nationale Sicherheit (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 24. 10.2006 - 2 BvR 1908/03)
2.) Die bloße Zurückweisungsmöglichkeit nach nationalem Aufenthaltsrecht (§ 15 AufenthG) reicht hierfür nicht ohne weiteres aus.
Es handelt sich um die erste bedeutende Entscheidung, die sich kritisch mit der harten und oftmals rechtswidrigen Ausschreibungspraxis deutscher Behörden beschäftigt.
Verwaltungsrecht (insbes. Akteneinsicht)
VG Frankfurt, Urt. v. 12.12.2007 - 7 E 2249/07
Dem gerichtlichen Rechtsschutz gegen die Verweigerung von Akteneinsicht
im laufenden Verwaltungsverfahren wird i.d.R. § 44a VwGO entgegen
gehalten. Das hier vorliegende Urteil des VG Frankfurt gibt der Klage
auf Akteneinsicht als allgemeiner Leistungsklage während des laufenden
Verwaltungsverfahrens statt. Das Gericht führt aus, dass in
ausländerrechtlichen Verfahren (wohl regelmäßig) unzumutbare und mit
einer Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr vollständig zu
beseitigende Nachteile drohen, wenn die Akteneinsicht nicht oder nicht
rechtzeitig genommen werden kann. Für eine sachkundige
Rechtsverteidigung zum Zwecke der Vermeidung unzumutbarer Nachteile ist
das geltend gemachte Akteneinsichtsrecht geeignet und erforderlich.
Abschiebungshaft (Abschiebehaft)
OLG Frankfurt, Beschluss
vom 25.09.2006 - 20 W 387/06
Tritt durch die zwischenzeitliche Zurückweisung des Betroffenen eine Erledigung der Hauptsache ein, besteht kein behördliches Forsetzungsfeststellungsinteresse.
Veröffentlicht mit weiteren Anmerkungen von Rechtsanwältin Weh in InfAuslR 2006, 468
© Anwaltskanzlei Weh, Rechtsanwältin Stephanie Weh, Ausländerrecht, Staatsangehörigkeit, internationales Familienrecht. Frankfurt.
