Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen der Anwaltskanzlei Weh (Rechtsanwältin Stephanie Weh), im Folgenden "Kanzlei", und dem Auftraggeber.

2. Beauftragung und Vertragsgegenstand

Ein Mandatsverhältnis kommt durch die Annahme und Bestätigung durch die Kanzlei zu Stande.
Sofern die Kanzlei ein konkretes Angebot unterbreitet hat, das durch Zahlung eines vereinbarten Honorars oder eines vereinbarten Vorschusses angenommen werden kann, muss diese Annahme durch den Mandanten innerhalb von einer Woche erfolgen. Andernfalls kommt ein Mandatsverhältnis nur durch die Bestätigung der Kanzlei zu Stande. Falls das vereinbarte Honorar oder der vereinbarte Vorschuss nicht vollständig geleistet wird, kommt kein Mandatsverhältnis zu Stande.
Die Kanzlei ist berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrags Mitarbeiter, andere Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte, sowie fachkundige Dritte heranzuziehen. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, verpflichtet sich die Kanzlei, zuvor die Zustimmung des Mandanten einzuholen.

3. Honorar

Die Höhe des Honorars wird in einer Vergütungsvereinbarung festgelegt.
Wird keine Vergütungsvereinbarung geschlossen, gelten die Regeln des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes mit einem Zuschlag von 20%. Im Falle des Erfolges einer Tätigkeit, ist eine Einigungs- bzw. Erledigungsgebühr in Höhe des doppelten der gesetzlichen Gebühr gem. RVG VV 1000 bzw. RVG VV 1002 geschuldet. Reine Beratungen, für die keine gesetzliche Gebühr vorgesehen ist, werden mit 150 EUR pauschal in Rechnung gestellt. Hinweis: Die Höhe der gesetzlichen Gebühren ist abhängig vom Gegenstandswert der Angelegenheit.
Der Auftraggeber ist grundsätzlich verpflichtet, sowohl einen angemessenen Vorschuss als auch die vollständige Vergütung der Kanzlei zu bezahlen.
Für die Rückabwicklung von erhaltenen Zahlungen ohne Mandatsverhältnis und für die Bearbeitung von Rücklastschriften wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 vereinbart. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

4. Änderungen und Erweiterungen des Auftrages

Änderungen und Erweiterungen des Auftrages müssen durch die Kanzlei bestätigt werden. Hierbei können höhere Gebührenforderungen entstehen.

5. Richtigkeit von Angaben

Die Angaben des Auftraggebers werden von der Kanzlei als richtig unterstellt.
Stellen sich Angaben des Auftraggebers als unrichtig heraus, ist die Kanzlei berechtigt, eine angemessene zusätzliche Vergütung zu verlangen. Wird die Tätigkeit der Kanzlei durch die Feststellung der richtigen Information überflüssig oder aussichtslos, ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe einer Einigungs- bzw. Erledigungsgebühr gem. RVG VV 1000 bzw. RVG VV 1002 fällig. Die vereinbarte oder sonstige gesetzliche Gebühr bleibt davon unberührt.

6. Haftung

Die Haftung der Kanzlei ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf EUR 1.000.000 beschränkt.

7. Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kanzlei bestmöglich zu unterstützen und alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Informationen rechtzeitig, auf Verlangen schriftlich, zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail) sind unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Eine Haftung der Kanzlei bei Versäumnissen (insbes. Fristversäumnissen) wird andernfalls ausgeschlossen.

8. Ungesicherte Datenübertragung / E-Mail

Die Kanzlei ist befugt, bei Mitteilung einer E-Mail-Adresse ohne Sicherungsmaßnahmen (Verschlüsselung) dem Auftraggeber oder seinen von ihm genannten Ansprechpartnern Informationen an diese E-Mail-Adresse zu übermitteln, es sei denn, aus den Umständen wäre eine Gefährdung der Interessen des Mandanten unmittelbar erkennbar oder der Mandant widerspricht oder widerruft sein Einverständnis mit dieser Verfahrensweise oder gibt sonst eine Änderung der Kommunikationsdaten bekannt.
Wenn Informationen (Mitteilungen, Anfrage oder Nachrichten) via Internet unverschlüsselt übermittelt werden, ist die Vertraulichkeit des Inhalts auf Grund der technischen Gegebenheiten nicht gewährleistet. Dies gilt insbes. für E-Mails und Anfragen über unverschlüsselte Formulare.

9. Gesamtschuldnerische Haftung bei Mandantenmehrheit

Mehrere Auftraggeber haften der Kanzlei als Gesamtschuldner.

10. Sicherungsabtretung; Verrechnung mit offenen Forderungen

Der Auftraggeber tritt alle ihm aus dem Mandatsverhältnis entstehenden Erstattungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Gegner oder die Staatskasse an die Kanzlei in Höhe der Gebührenforderung sicherungshalber ab. Die Kanzlei ist ermächtigt, die Abtretung im Namen des Auftraggebers den Zahlungspflichtigen mitzuteilen und sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Kanzlei darf Erstattungsbeträge mit offenen Gebührenforderungen verrechnen. Die Pflicht zur Zahlung durch den Auftraggeber bleibt vorrangig.

11. Sprache

Die Arbeitssprache der Kanzlei ist Deutsch. Die Haftung für Übersetzungsfehler wird ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung der beauftragten Rechtsanwälte oder ihrer Erfüllungsgehilfen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

12. Schlussbestimmungen

Rechte aus dem Mandatsverhältnis dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden. Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Regelung.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung inhaltlich am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Vertragslücke offenbar wird oder sich eine Bestimmung als undurchführbar erweisen sollte.

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Widerrufsrecht für Verbraucher

Als Verbraucher haben Sie beim Abschluss eines Fernabsatzvertrages ein Widerrufsrecht. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, EMail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Anwaltskanzlei Weh, Kurfürstenstr. 18, 60486 Frankfurt. Weitere Kontaktdaten finden Sie im Impressum.

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Kanzlei mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

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