Meldungen 2006
- Bleiberechtsregelung - Beschluss der Innenminister legt Eckpunkte fest
- Mögliche Einführung der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Ausländerrecht"
- Frankfurter Rechtshilfekomitee für Ausländer e.V. vom Bündnis für Demokratie und Toleranz ausgezeichnet
Bleiberechtsregelung - Beschluss der Innenminister legt Eckpunkte fest
Frankfurt, 19.11.2006: Bleiberecht wird nur eine sehr kleine Personengruppe begünstigen. Unklare Formulierungen führen zu Rechtsunsicherheit. Bundesländer müssen Details eigenständig regeln.
Die Innenministerkonferenz hat am 17.11.2006 einen Beschluss zum Bleiberecht für langjährig geduldete Personen gefasst. Danach können Personen eine Aufenthaltserlaubnis erlangen, die mindestens die folgenden Bedingungen erfüllen:
- 8 Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland, bei minderjährigen Kindern reichen i.d.R. sechs Jahre aus,
- Nachweis eines dauerhaften Beschäftigungsverhältnisses bzw. Ausbildungsverhältnisses,
- gesicherter Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen,
- ausreichend vorhandener Wohnraum,
- Schulbesuch aller schulpflichtigen Kinder und
- Deutschkenntnisse
Ausnahmen bei Beschäftigung und Einkommen sind möglich für Auszubildende, Familien mit Kindern, Alleinerziehenden, Erwerbsunfähigen und Personen über 65 Jahren.
Ausgeschlossen sind u.a. Personen, die
- die Ausländerbehörde vorsätzlich über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände getäuscht haben (z.B. Scheinehe)
- die behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung vorsätzlich hinausgezögert oder behindert haben (z.B. fehlende Mitwirkung bei der Passbeschaffung, Nutzung falscher Identitäten, Untertauchen)
- bei denen Ausweisungsgründe vorliegen oder
- die wegen vorsätzlich begangener Straftaten zu mehr als 50 Tagessätzen verurteilt wurden, wobei ausländerrechtliche Straftaten bis zu 90 Tagessätzen unberücksichtigt bleiben
Der Antrag muss bis zum 17.05.2007 gestellt werden.
Der Beschluss ist teilweise unklar und muss durch die jeweiligen Ministerien noch weiter konkretisiert werden. Je nach Bundesland können weitere Anforderungen (z.B. eine Verpflichtungserklärung) gefordert werden. Ob die Bedingungen für ein Bleiberecht tatsächlich vorliegen, muss im jeweiligen Einzelfall individuell geprüft werden.
Mögliche Einführung der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Ausländerrecht"
Frankfurt, 18.09.2006
Nach wie vor ist es für Rechtssuchende schwierig zu erkennen, welcher Rechtsanwalt für ihr Problem besonders geeignet ist. Durch die Änderung des § 7 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) zum 1.3.2006 ist außerdem die Unterscheidung zwischen Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkten weggefallen – eine Regelung, die für viele Ratsuchende ohnehin schwer durchschaubar war.
Damit rücken nunmehr die Fachanwaltsbezeichnungen gem. Fachanwaltsordnung (FAO) in den Mittelpunkt des Interesses. Fachanwaltsbezeichnungen können derzeit (Stand Sept. 2006) in 16 unterschiedlichen Fachgebieten erworben werden, z.B. im Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht oder Verwaltungsrecht.
Eine Fachanwaltschaft für Ausländerrecht gibt es derzeit nicht, auch wenn das "Ausländerrecht" gelegentlich als Teil des Verwaltungsrechts gesehen wird "Auch ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht muss gem. § 8 Abs. 2 FAO keine ausländerrechtlichen Kenntnisse nachweisen." gibt Rechtsanwältin Stephanie Weh aus Frankfurt jedoch zu bedenken. Zu einer möglichen neuen Fachanwaltschaft für Ausländerrecht äußert sich Weh kritisch: "’Ausländerrecht’ orientiert sich an den Bedürfnissen der Mandanten und beinhaltet neben dem Aufenthaltsrecht auch besondere Straftatbestände, das Recht der Abschiebungshaft, Besonderheiten im Sozialrecht und das Internationale Privatrecht in Familiensachen. Ein solcher Aufgabenquerschnitt ist mit dem bisherigen System der Fachanwaltsbezeichnungen praktisch unvereinbar." Sie rät Rechtssuchenden deshalb, sich zunächst telefonisch nach den Schwerpunkten des möglichen Anwalts zu erkundigen und erst dann das eigene Problem zu schildern und einen Termin zu vereinbaren. "Auch ein Blick ins Internet ist hilfreich, denn" so Weh, "wer angeblich alles macht, ist wohl kaum ein Spezialist."
Frankfurter Rechtshilfekomitee für Ausländer e.V. vom Bündnis für Demokratie und Toleranz ausgezeichnet
01.09.2006: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) überreichte die Auszeichnung während einer Feierstunde in Darmstadt.
Das Frankfurter Rechtshilfekomitee für Ausländer e.V. wurde vom Bündnis für Demokratie und Toleranz (www.buendnis-toleranz.de) für seine Arbeit zusammen mit vier weiteren hessischen Preisträgern ausgezeichnet.
Die Auszeichnung wurde durch Bundesjustizministerin Zypries übergeben, die das ehrenamtliche Engagement der Beteiligten besonders würdigte.
Das Frankfurter Rechtshilfekomitee für Ausländer berät seit über 25 Jahren unentgeltlich Menschen mit Migrationshintergrund.
Rechtsanwältin Stephanie Weh, die selbst regelmäßig Beratungstermine für das Rechtshilfekomitee wahrnimmt, betonte nochmals die Wichtigkeit dieser Einrichtung: "Die kostenlose und unbürokratische Beratung durch erfahrene und spezialisierte Anwälte ermöglicht es jedem Ausländer, rechtzeitig eine anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Dadurch lassen sich spätere Schwierigkeiten oftmals vermeiden."
