Schulrecht und Prüfungsrecht
Eine Beratung und Vertretung im hessischen Schulrecht erfolgt hier insbes. bei:
- Einklagen von Schulplätzen an der gewünschten Schule (Schulsprengel), auch Einschulung (Grundschule)
- Schulzuweisungen (Sonder-, Förder- und sonstige Schulen)
- Sanktionen gegen Schüler und Abiturienten (Nachsitzen, Strafarbeiten, Unterrichtsausschluss, Missbilligung, Verweis, Klassenbucheintrag).
- Nichtversetzungen, auch im Hinblick auf die Möglichkeiten pädagogischer Versetzungen, Querversetzungen und Nachprüfungen.
- Streitigkeiten bei Klassenarbeiten, Schulnoten und Schulzeugnissen.
- Prüfungsanfechtungen Abschluss und Zwischenprüfungen für Schule und Abitur
Weiterhin erfolgt eine Verteidigung in Verfahren von Ordnungswidrigkeiten (Bußgeld) gegen Schüler und/oder Eltern, z.B. bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht (Schulschwänzen).
