Education Law

Eine Beratung und Vertretung im hessischen Schulrecht erfolgt hier insbes. bei:

  • Einklagen von Schulplätzen an der gewünschten Schule (Schulsprengel), auch Einschulung (Grundschule)
  • Schulzuweisungen (Sonder-, Förder- und sonstige Schulen)
  • Sanktionen gegen Schüler und Abiturienten (Nachsitzen, Strafarbeiten, Unterrichtsausschluss, Missbilligung, Verweis, Klassenbucheintrag).
  • Nichtversetzungen, auch im Hinblick auf die Möglichkeiten pädagogischer Versetzungen, Querversetzungen und Nachprüfungen.
  • Streitigkeiten bei Klassenarbeiten, Schulnoten und Schulzeugnissen.
  • Prüfungsanfechtungen Abschluss und Zwischenprüfungen für Schule und Abitur
Die Tätigkeit im Schulrecht erfolgt für alle Schulformen (Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Berufsschule).

Weiterhin erfolgt eine Verteidigung in Verfahren von Ordnungswidrigkeiten (Bußgeld) gegen Schüler und/oder Eltern, z.B. bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht (Schulschwänzen).

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