Strafrecht
Eine Beratung und Vertretung in Strafsachen erfolgt insbesondere bei strafrechtlichen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und das Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG), aber auch in anderen Verfahren des Strafrechts und Ordnungswidrigkeitsrecht.
Dazu gehören z.B.
- Einschleusen von Ausländern, Verdacht der “Scheinehe”
- Unerlaubte Einreise und unerlaubter Aufenthalt (illegaler Aufenthalt)
- Verstöße gegen die Passpflicht
- Verstöße gegen räumliche Beschränkungen
- Verstöße gegen Beschränkungen der Erwerbstätigkeit (Schwarzarbeit)
Weiterhin erfolgt eine Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten im Schulrecht (z.B. beim Schule schwänzen) – selbstverständlich auch bei deutschen Schülern bzw. Eltern.
Darüber hinaus bestehen Kooperationen mit spezialisierten Strafrechtsanwälten (z.B. für Zoll- und Steuerstrafsachen, Betäubungsmitteldelikte etc.)
Sofern der Betroffene Ausländer ist, sollte auch in Strafsachen stets rechtzeitig eine ergänzende ausländerrechtliche Beratung durch einen spezialisierten Anwalt durchgeführt werden.
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