Über uns

Die Kanzlei berät und vertritt spezialisiert in allen Bereichen des Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts sowie der benachbarten Rechtsgebiete, inbes. des ausländerrechtlich relevanten Strafrechts und des Wirtschaftsrechts. Weitere Rechtsgebiete, insbes. Steuerrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht sowie betriebswirtschaftliche Beratung können mit Kooperationspartnern abgedeckt werden.
Die Spezialisierung erlaubt eine umfassende Beratung bei allen relevanten Fragestellungen auf höchstem Niveau. Der Beratungsansatz ist stets lösungsorientiert, weshalb in der Regel ein ausführliches Gespräch (ggf. telefonisch) über die Zielsetzung des Auftrages am Anfang eines jeden Mandats steht – denn nicht alles, was rechtlich möglich ist, führt auch in absehbarer Zeit zum gewünschten Erfolg.