Kosten

Allgemeines

 

Die Kosten des Rechtsanwalts bestimmen sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. dem Vergütungsverzeichnis zum RVG (RVG VV) oder nach einer individuell geschlossenen Vergütungsvereinbarung.

Da die gesetzlichen Gebührenregelungen gem. RVG VV wesentlich vom Gegenstandswert bzw. Streitwert abhängen und insgesamt wenig transparent sind, wird vor allem in ausländerrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten eine Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis oder als Pauschale getroffen.

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Gesetzliche Gebühren / RVG

 

Die gesetzlichen Gebühren hängen in den meisten Fällen vom Gegenstandswert, also dem Wert einer Angelegenheit, ab. Während dieser Wert z.B. bei Kaufverträgen leicht zu bestimmen ist (Gegenstandswert = Kaufpreis), sind bei verwaltungsrechtlichen und familienrechtlichen Mandanten Gegenstandswerte nach Streitwertkatalogen oder anderen Berechnungsmethoden zu bestimmen. Je nach Art, Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit und dem Verlauf des Verfahrens fallen dann unterschiedliche Gebühren an.

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Vergütungsvereinbarungen

 

In der Regel bieten wir Ihnen eine individuelle Vergütungsvereinbarung an. Dabei kommen die folgenden Varianten in Frage:

  • Stundenbasierte Vergütung: Sie zahlen nur soviel, wie tatsächlich gearbeitet wird. Abgerechnet wird normalerweise in Einheiten zu 6 Minuten, in Einzelfällen auch in Einheiten zu 15 Minuten.
  • Pauschale/Festpreis: Sie erhalten die anwaltlichen Leistungen in einer klar abgegrenzten Angelegenheit zum Festpreis. Sie wissen daher ganz genau, wie hoch die Anwaltskosten sein werden. Sollte Ihr Fall aufwändiger werden als erwartet, führt das bei Ihnen nicht zu höheren Kosten.
  • Stundenkonten: Gerade für Unternehmen mit größerem und/oder regelmäßigem Beratungsbedarf bieten wir Pakete mit fester Gesamtstundenzahl über einen längeren Zeitraum oder monatliche Zeitbudgets an. Details auf Anfrage.

Zwar sind Erfolgshonorare auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 12. Dezember 2006 – 1 BvR 2576/04) noch weitgehend verboten, jedoch bestehen gerade im ausländerrechtlichen und familienrechtlichen Bereich durchaus Möglichkeiten, eine Erfolgskomponente rechtlich einwandfrei zu vereinbaren. Im Falle eines Misserfolgs würden dann deutlich geringere Kosten anfallen als bei einer normalen Vergütungsvereinbarung, im Fall eines Erfolgs entsprechend höhere Kosten. Sprechen Sie uns darauf an!

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Rechtsschutzversicherungen

 

Wir rechnen mit allen Rechtsschutzversicherungen ab, soweit für die Angelegenheit ein Versicherungsschutz besteht. Bitte bringen Sie Ihren Versicherungsvertrag bzw. die Versicherungsbedingungen mit, falls Sie sich nicht sicher sind.

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Prozesskostenhilfe

 

In gerichtlichen Verfahren kann bei geringem Einkommen Prozesskostenhilfe beansprucht werden. Falls in Ihrem Fall die Voraussetzungen hierfür vorliegen könnten, wird dies grundsätzlich von der Kanzlei geprüft und mit Ihrem Einverständnis bei Gericht beantragt.

Bei geringem Einkommen kann u.U. Beratungshilfe gewährt werden. Die Gewährung von Beratungshilfe setzt voraus, dass bereits ein Beratungshilfeschein vorliegt. Sie erhalten den Beratungshilfeschein beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes, wenn sie dort Ihre Bedürftigkeit (ALG II, Sozialhilfe o.ä.) nachweisen und keine anderen Hilfemöglichkeiten bestehen.

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Pro Bono

 

Das anwaltliche Gebührenrecht lässt eine Beratung und Vertretung unter Verzicht auf eine angemessene Vergütung im Wesentlichen nicht zu.

In besonders gelagerten Einzelfällen können hierfür jedoch in der Regel Lösungen gefunden werden. Die Kontaktaufnahme muss zwingend über eine karitative Organisation erfolgen – Pro-bono-Anfragen durch die Betroffenen, ihre Angehörigen oder Bekannten werden nicht akzeptiert.

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Kurze Frage – hohe Kosten?

 

Wir beantworten Ihnen gerne und kostenlos alle Fragen zur Kanzlei und dazu, ob Sie mit Ihrem Fall bei uns überhaupt richtig sind. Für die Beantwortung von Rechtsfragen (inkl. Auskünfte über die Chancen und Risiken einer Angelegenheit) ist jedoch grundsätzlich ein Honorar fällig – auch wenn es nur kurze Fragen sind. Einen völligen Verzicht lässt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auch nicht zu.

In solchen Fällen können Sie eine Erstberatung in Anspruch nehmen, die kein Vermögen kostet und in der dringende Fragen meist schon vollständig und abschließend beantwortet werden können.

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Bezahlung und Vorschüsse

 

Erstberatungen und Vorschüsse sind normalerweise sofort in voller Höhe zu bezahlen. Für weitere Tätigkeiten sind Ratenzahlungen möglich.

In der Kanzlei besteht die Möglichkeit, mit der Girocard (ehemals: EC-Karte) zu zahlen. Evtl. ist die Eingabe der PIN erforderlich.

Die Möglichkeit der Kreditkartenzahlung besteht nur bei einer Online-Beratung.

Eine Barzahlung ist ebenfalls möglich.

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