Rechtsanwältin Stephanie Weh

Rechtsanwältin Stephanie Weh hat sich zielgerichtet auf die Bedürfnisse internationaler Mandantschaft im Bereich des Aufenthaltsrechts und angrenzender Rechtsgebiete spezialisiert. Sie berät und vertritt bundesweit mittelständische Unternehmen mit ausländischen Mitarbeitern ebenso wie in Deutschland lebende Expatriats, Einwanderungs- und Einbürgerungsinteressenten im Ausland. Sie berät auf Deutsch, Englisch und Französisch.

Eigene internationale Erfahrung konnte sie nicht zuletzt durch ihre berufliche Tätigkeit in einer australischen Immigrationsberatung in Sydney und ihrer Tätigkeit bei einem großen Versicherungskonzern in Paris gewinnen.

Weiterhin berät und vertritt Rechtsanwältin Weh in anderen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten.

Rechtsanwältin Stephanie Weh ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft “Ausländer- und Asylrecht” im DeutschenAnwaltVerein e.V. und aktives Mitglied im Frankfurter Rechtshilfekomitee für Ausländer e.V. (Träger des Integrationspreises der Stadt Frankfurt im Jahr 2005).

Rechtsanwältin Weh ist vertretungsberechtigt an allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des BGH in Zivilsachen. Sie hat erfolgreich Verfahren an den unterschiedlichsten deutschen Gerichten geführt, insbes. an den deutschen Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesverfassungsgericht.